Sitzung der Gemeindevertretung am 07.12.2023

13.12.2023

Am 07.12.2023 fand in der Gaststätte „Sparta - Zum Kamin“ eine Sitzung der Gemeindevertretung Hohenlockstedt statt. Nach der Begrüßung der Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter und der anwesenden zehn Einwohnerinnen und Einwohner durch Bürgermeister Wolfgang Wein (CDU) und einer Gedenkminute zu Ehren des kürzlich verstorbenen ehemaligen Gemeindevertreters und langjährigen Bürgervorstehers Helmar Dorka wurde folgende Tagesordnung abgehandelt:

TOP 1 - Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Bürgermeister Wein eröffnete die Sitzung und stellte aufgrund der Anwesenheit aller Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter die Beschlussfähigkeit fest.

TOP 2 - Anträge zur Tagesordnung
Grundsätzliche Einwände gegen die Tagesordnung wurden nicht erhoben. Dringlichkeitsanträge lagen nicht vor. Gemeindevertreter Carsten Fürst (BfH) stellte im Einvernehmen mit dem Vorsitzenden des Ausschusses für Bauwesen, Verkehr und Infrastruktur, Frank Ritter (CDU), den Antrag, den TOP 17 (Aufhebung des B-Planes Nr. 4 a „Muna“ und aller Änderungen) von der Tagesordnung abzusetzen, da diese Angelegenheit noch nicht im Fachausschuss erörtert worden ist. Diesem Antrag wurde einstimmig zugestimmt. Weiterhin wurde einstimmig beschlossen, alle Tagesordnungspunkte öffentlich zu behandeln.

TOP 3 - Einwohnerfragestunde Teil 1
Ein Einwohner bemängelte, dass die Tagesordnung der heutigen Sitzung nicht ausliegen würde. Dies wurde unverzüglich nachgeholt.

TOP 4 - Beschlussfassung über evtl. Einwendungen gegen das Protokoll Nr. 05/2023 vom 31.08.2023
Es wurden keine Einwände erhoben.

TOP 5 - Mitteilungen des Bürgermeisters
Bürgermeister Wein teilte Folgendes mit:
a) Aufgrund personeller Probleme sind die Öffnungszeiten des Gemeindebüros vorübergehend geringfügig eingeschränkt.
b) Der Besuch der finnischen Delegation anlässlich des 50jährigen Bestehens der Patenschaft zwischen der Stadt Lapua und der Gemeinde Hohenlockstedt verlief äußerst harmonisch und hat großen Anklang gefunden.
c) Zur Seniorenweihnachtsfeier am 09.12.2023 haben sich 75 Personen angemeldet.
d) Nach langer Zeit gibt es endlich wieder ein Kinder- und Jugendparlament.

TOP 6 - Anfragen der Gemeindevertreter/innen
Schriftliche Anfragen lagen nicht vor, mündlich sind keine erfolgt. Gemeindevertreter Jürgen Klein (SPD) wies lediglich darauf hin, dass Guido Schröder (SPD) im Ausschuss für Bauwesen, Verkehr und Infrastruktur sowohl als ordentliches Mitglied als auch als stellvertretende Mitglied geführt wird. Dies wird demnächst korrigiert.

TOP 7 - Bearbeitungsstand zum Ortsentwicklungskonzept
Der Personal- und Koordinierungsausschuss hatte die im Ortsentwicklungskonzept aufgeführten Schlüsselprojekte und Handlungsvorschläge den Fachausschüssen zugeordnet und um Rückmeldung gebeten, ob
a) die Ausschüsse mit dieser Zuordnung einverstanden sind,
b) es aus Sicht der Ausschüsse weitere Themenfelder gibt,
c) die vorgeschlagenen Planungshorizonte/Zeitpläne als realistisch angesehen werden,
d) bereits Anmeldungen von Haushaltsmitteln für das Jahr 2024 erfolgt sind und
e) es noch Fragen an den PKA gibt.
Frank Ritter (CDU) teilte in seiner Funktion als Vorsitzender des Personal- und Koordinierungsausschusses mit, dass zwischenzeitlich alle Rückmeldungen vorliegen. Für die Maßnahmen, die im Jahr 2024 realisiert werden sollen, sind von den Fachausschüssen entsprechend hohe Haushaltsmittel zu den Budgetberatungen anzumelden.

TOP 8 - Antrag der Arthur Boskamp-Stiftung auf Gewährung eines Zuschusses zur Sanierung des ehemaligen Soldatenheims
Mit 18 Ja-Stimmen bei einer Enthaltung wurde beschlossen, einen Zuschuss in Höhe von 50.000,00 € im Haushalt 2024 bereitzustellen.

TOP 9 - Neufassung der Satzung der Gemeinde Hohenlockstedt über die Abwälzung der Abwasserabgabe auf Kleineinleiter
Nach der Regelung im Kommunalabgabengesetz Schleswig-Holstein verliert eine Satzung zwanzig Jahre nach Inkrafttreten automatisch ihre Gültigkeit. Sie fällt entweder weg oder muss neu beschlossen werden. Die Beschlussfassung erfolgte in der Gemeindevertretung einstimmig.

TOP 10 - Über- und außerplanmäßige Ausgaben im Haushaltsjahr 2023
Entsprechend der Empfehlung des Finanzausschusses wurde von der außerplanmäßigen Ausgabe, die unterhalb des Schwellenwertes (5.000,00 €) lag, Kenntnis genommen. Die beiden überplanmäßigen Ausgaben wurden einstimmig genehmigt.

TOP 11 - Neuaufstellung der Regionalpläne/Entwurf und Beteiligungsverfahren für den Planungsraum III
Nach Vorberatung des die Gemeinde Hohenlockstedt betreffenden Planinhaltes im Ausschuss für Bauwesen, Verkehr und Infrastruktur wurde einstimmig beschlossen, in die Stellungnahme noch die Hinweise auf
- die Stationierung des Rettungshubschraubers auf dem „Hungriger Wolf“,
- das Vorhandensein eines Ortsentwicklungskonzeptes,
- das geplante Gewerbegebiet (Winseldorf) an der B 206 und
- das unter Denkmalschutz stehende Höger-Haus in der Kieler Straße
aufzunehmen.

TOP 12 - Bebauungsplan Nr. 26 für den Bereich nördlich des Flugplatzes „Hungriger Wolf“/Mögliche Übernahme eines Grabens als Abwasseranlage
Auch diese Angelegenheit hatte der Ausschuss für Bauwesen, Verkehr und Infrastruktur vorberaten und der Gemeindevertretung den folgenden Beschlussvorschlag unterbreitet:
1. Die Gemeinde Hohenlockstedt übernimmt nach Genehmigung der 4. Änderung des Flächennutzungsplans und Inkrafttreten des Bebauungsplans Nr. 26 die Gräben, aber nicht die sonstigen vorhandenen Oberflächenentwässerungsleitungen, im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 26 als Abwasseranlage.
2. Mit den betroffenen Grundstückseigentümern sollen vertragliche Vereinbarungen zur Pflege bzw. Unterhaltung der betroffenen Bereiche getroffen werden. Diese Pflege- und Unterhaltungsverträge sind mit den Verträgen zur Übernahme des Grabens zu verbinden und notariell zu beurkunden. Der Bürgermeister wird ermächtigt, entsprechende Verträge mit den betroffenen Grundstückseigentümern zu schließen. In dem Vertrag sollen folgende Punkte geregelt werden:
- Die Versickerungsbecken, die aus dem wasserwirtschaftlichen Konzept zu entnehmen sind, sollen von den Eigentümern hergestellt werden.
- Das Oberflächenwasser der privaten Grundstücke soll in der Regel auf den Grundstücken versickern, sofern dies möglich ist.
Die erforderlichen Grundbucheintragungen sind nach Inkrafttreten des Bebauungsplans Nr. 26 vorzunehmen.
3. Für die Umwidmung des Gewässers in eine Abwasseranlage ist von der Gemeinde Hohenlockstedt ein Antrag bei der Wasserbehörde vorzulegen.
Abstimmungsergebnis: 18 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme (Klauspeter Damerau/BfH)

TOP 13 - Neufassung der Badeordnung für die Badestelle „Lohmühle“
Die derzeit geltende Badeordnung musste überarbeitet werden, weil
a) aus versicherungstechnischen Gründen der Begriff „Freibadanlage“ geändert werden musste in „Badestelle“ und
b) die DLRG die Durchführung des stationären Wasserrettungsdienstes zum Ende der Badesaison 2023 gekündigt hatte.
Die Badeordnung in der neuen Fassung wurde einstimmig beschlossen.

TOP 14 - Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl der Gemeindevertretung vom 14. Mai 2023
Der Wahlprüfungsausschuss hatte in seiner Sitzung am 09.10.2023 der Gemeindevertretung empfohlen, die Wahl vom 14. Mai 2023 für gültig zu erklären, weil
a) die festgestellten Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter wählbar waren,
b) bei der Vorbereitung der Wahl und bei der Wahlhandlung keine Unregelmäßigkeiten festgestellt wurden, die das Wahlergebnis oder die Verteilung der Sitze auf der Liste im Einzelfall beeinflusst haben könnten und
c) die Feststellung des Wahlergebnisses richtig ist.
Dieser Empfehlung stimmte die Gemeindevertretung einstimmig zu.

TOP 15 - Wahlbezirkseinteilung und Bestimmung von Wahlräumen für künftige Wahlen
Auf Anregung des Gemeindewahlausschusses hatte sich der Personal- und Koordinierungsausschuss in seiner Sitzung am 06.12.2023 mit der Frage befasst, ob für künftige Wahlen bei der Wahlbezirkseinteilung und den Wahlräumen etwas geändert werden sollte. Die Notwendigkeit wurde nicht gesehen und insofern der Gemeindevertretung empfohlen zu beschließen, dass die Wahlbezirkseinteilung der Gemeinde Hohenlockstedt nicht geändert wird und dass die fünf Wahlräume bei künftigen Wahlen weiterhin wie bisher bestehen bleiben. Dieser Empfehlung des PKA schloss sich die Gemeindevertretung einstimmig an.

TOP 16 - Stellenplananpassung 2024
Es hat sich gezeigt, dass es erforderlich ist, den Stellenplan dergestalt zu erweitern, dass eine zusätzliche Stelle Nr. 4 a „Veranstaltungen Servicekraft“ mit 0,06 Stellenanteilen in EG 2 ausgewiesen werden muss. Die bereits vorhandene Stelle Nr. 4 „Veranstaltungen Servicekraft“ wird bezüglich der Eingruppierung herabgestuft und zukünftig mit EG 4 ausgewiesen. Dieser Erweiterung stimmte die Gemeindevertretung einstimmig zu.

TOP 17 - Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 4 a „Muna“ und aller Änderungen
Dieser Tagesordnungspunkt wurde abgesetzt, weil die Angelegenheit zuvor noch nicht im Fachausschuss beraten worden ist.

TOP 18 - 8. Änderung der Anlage 2 zu den „Ergänzenden Bestimmungen für die Versorgung mit Wasser aus dem Wasserversorgungsnetz der Gemeinde Hohenlockstedt (EBV Wasser)“ vom 17.12.2014
Bei diesem Punkt ging es um die Höhe des Wassergeldes für das Jahr 2024. Nach eingehender Erörterung dreier Varianten - verbunden mit der Berechnung der jeweiligen Auswirkungen auf die Haushalte - wurde im Finanzausschuss mit 7 Ja-Stimmen bei 2 Enthaltungen die Empfehlung ausgesprochen, die Grundgebühr für QN 2,5 ab dem 01.01.2024 auf 7,50 € pro Monat und den Verbrauchspreis auf 1,68 pro m³ festzusetzen. Dadurch erhöhen sich die Grundgebühr um 1,50 € pro Monat und der Verbrauchspreis um 12 Cent pro m³. Die Gemeindevertretung erhob diese Empfehlung einstimmig zum Beschluss. 

TOP 19 - Konzept zur Planung von großflächigen Photovoltaik-Freiflächenanlagen im Außenbereich der Gemeinde Hohenlockstedt
Die Planungsgruppe Dirks aus Heide ist im Januar 2023 beauftragt worden, ein Konzept zu erstellen, welches künftig Grundlage für die Entscheidung über die Errichtung von Solarparks/Photovoltaik-Freiflächenanlagen im Gemeindegebiet sein soll. Dieses Konzept liegt zwischenzeitlich vor und wurde dem Bauausschuss und dem Umweltausschuss in der gemeinsamen Sitzung am 08.11.2023 vorgestellt. Beide Gremien waren mit dem Inhalt des Konzeptes einverstanden, zumal es auch die von der Gemeinde bereits beschlossenen Rahmenbedingungen berücksichtigt. Insofern empfahlen beide Gremien der Gemeindevertretung, das Konzept in der vorliegenden Fassung zu beschließen. Dieser Empfehlung ist die Gemeindevertretung nunmehr einstimmig gefolgt.

TOP 20 - Verschiedenes
a) Bürgermeister Wein verpflichtete Herrn Heiko Burke als Mitglied des Vorstandes der Dorfschaft Hohenfiert auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Obliegenheiten und führte ihn in sein Amt ein. Herr Burke konnte seinerzeit an der konstituierenden Sitzung des Vorstandes der Dorfschaft Hohenfiert nicht teilnehmen.
b) Weiterhin informierte Bürgermeister Wein darüber, dass Frau Jana Nölting seit dem 01.08.2023 Leiterin des Gemeindebüros ist und auch zwischenzeitlich den Lehrgang zur Standesbeamtin absolviert hat.
c) Der 2. Vorsitzende des neu gewählten Kinder- und Jugendparlaments, David Mocanu, stellte sich und das neue Kinder- und Jugendparlament, welches aus fünf weiblichen und vier männlichen Jugendlichen besteht, kurz vor. Man freue sich sehr auf die Zusammenarbeit mit den Hohenlockstedter Politikerinnen und Politikern und sei gerade dabei, eine Aufgabenzuordnung vorzunehmen.
d) Der Vorsitzende des Personal- und Koordinierungsausschusses, Frank Ritter, schilderte die derzeitige personelle Situation an der Volkshochschule. Die VHS sucht schon seit geraumer Zeit neue Mitarbeiter für die Geschäftsführung und Personen, die bereit sind, den Posten des 1. und des 2. Vorsitzenden zu übernehmen. Der ehrenamtlich geführten Volkshochschule droht das Aus, sofern sich kein Ersatz für den Vorstand finden lässt.

TOP 21 - Einwohnerfragestunde Teil 2
Ein Einwohner fragte nach, ob es wieder möglich sei, Trauungen im Wasserturm vorzunehmen. Bürgermeister Wein erklärte hierzu, dass es aus versicherungstechnischen Gründen nur dem Bürgermeister erlaubt sei, dies zu machen. Er habe aber keinen Standesbeamtenlehrgang absolviert und sei insofern hierzu nicht ermächtigt.