Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Wirtschaft am 19.06.2024

22.06.2024

Am 19.06.2024 fand im Hohenlockstedter Rathaus vor zwölf Zuhörerinnen und Zuhörern eine Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Wirtschaft statt. Nach der Begrüßung durch die Vorsitzende, Nicole Partey (BfH), wurde die Tagesordnung wie folgt abgehandelt:

TOP 1 - Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Die Vorsitzende eröffnete die Sitzung und stellte die Ordnungsmäßigkeit der Einladung und aufgrund der Anwesenheit aller Ausschussmitglieder die Beschlussfähigkeit fest.

TOP 2 - Anträge zur Tagesordnung
Einwendungen gegen die Tagesordnung wurden nicht vorgebracht. Die Vorsitzende stellte den Antrag, den Punkt „Beteiligung an der Schleswig-Holstein Netz Beteiligungs-AG“ im Rahmen der Dringlichkeit als TOP 8 in die Tagesordnung aufzunehmen. Dem wurde mit 7 Ja-Stimmen bei 2 Nein-Stimmen (Torsten Flössner und Tobias Soyka/beide SPD) zugestimmt. Einstimmig wurde sodann beschlossen, die Punkte 1 bis 10 öffentlich und die Punkte 11 bis 13 nichtöffentlich zu behandeln.

TOP 3 - Einwohnerfragestunde Teil 1
Es wurden keine Fragen gestellt.

TOP 4 - Beschlussfassung über evtl. Einwendungen gegen die Niederschrift der Sitzung vom 24.04.2024
Es wurden keine Einwendungen erhoben.

TOP 5 - Mitteilungen der Vorsitzenden und des Bürgermeisters
Die Vorsitzende hatte keine Mitteilungen zu machen. Bürgermeister Wein teilte nach einem Dank an die Wahlhelfer bei der Europawahl Folgendes mit:
a) Am 09.07.2024 findet im Rahmen der geplanten Straßenausbaumaßnahme „Kolberger Straße/Küstriner Straße“ im Feuerwehrgerätehaus der Ortswehr Lockstedter Lager ab 19.00 Uhr die Anwohnerversammlung statt. Die Einladungen hierzu sind unterwegs.
b) Am 06.07.2024 findet die 100-Jahr-Feier der Dorfschaft Hohenfiert statt.
c) Ab dem 01.07.2024 ist ein Rettungshubschrauber auf dem Hungrigen Wolf stationiert.
d) Der Kreis Steinburg plant, einen Container für Metallschrott in Hohenlockstedt aufzustellen.

TOP 6 - Anfragen der Ausschussmitglieder
Schriftliche Anfragen lagen nicht vor und mündlich wurden keine gestellt.

TOP 7 - Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die Herstellung, den Ausbau, die Erneuerung und den Umbau von Straßen, Wegen und Plätzen der Gemeinde Hohenlockstedt (Straßenbaubeitragssatzung)
Die CDU-Fraktion hatte den Antrag gestellt, diese Satzung ersatzlos aufzuheben. Ein derartiger Antrag war bereits im Jahr 2020 gestellt worden, dieser ist aber in der Sitzung der Gemeindevertretung am 11.06.2020 mehrheitlich (BfH, SPD und IHB) abgelehnt worden. Bevor über den neuen Antrag diskutiert werden konnte, schloss die Ausschussvorsitzende Nicole Partey (BfH) sowohl Bürgermeister Wein als auch dessen anwesende Ehefrau (Gemeindevertreterin) - obwohl beide kein Stimmrecht hatten - von der Teilnahme an der Beratung aus und forderte beide auf, das Sitzungszimmer zu verlassen. Sie begründete diesen Verweis damit, dass beide die Möglichkeit gehabt hätten, die Ausschussmitglieder zu beeinflussen, zumal die Straßenausbaumaßnahme „Lohmühlenweg“ für das Jahr 2025 geplant sei und sie im Lohmühlenweg wohnen würden. Nachdem beide das Sitzungszimmer verlassen hatten, trug Ausschussmitglied Udo Bujack (CDU) die Gründe dafür vor, warum die CDU für die Aufhebung der Zahlungspflicht der Grundstückseigentümer ist. Dies wären:
1. Bei den Straßen, Gehwegen und Radwegen handelt es sich um öffentlichen Verkehrsraum. Das Prinzip des öffentlichen Verkehrsraums besteht darin, dass alle Einwohnerinnen und Einwohner - und auch Auswärtige - alle Straßen, Plätze, Rad- und Gehwege benutzen dürfen. Darum sollten die durch Reparatur und Ausbau entstehenden Kosten auch solidarisch aus Steuermitteln, also von allen - und nicht unter Beteiligung der Anlieger - getragen werden.
2. Die Anlieger müssen teilweise sehr hohe Ausbaubeiträge zahlen. Das ist gerade für junge Familien, die sich durch den Hausbau verschuldet haben, oder für ältere Menschen, die nur eine kleine Rente haben, oft existenzbedrohend. Sie haben auch wegen fehlender Mittel oder wegen fehlender Information über den Straßenausbau nicht die Möglichkeit, Rücklagen zu bilden. Und die Möglichkeit, Ratenzahlung zu beantragen, mindert nicht die Höhe der Schuld, sondern erhöht sie wegen der zu zahlenden Zinsen.
3. Konkret sind in der Gemeinde Hohenlockstedt zwei größere Straßenausbaumaßnahmen geplant, nämlich der Ausbau/die Erneuerung des Lohmühlenwegs und der Ausbau/die Erneuerung des Bereiches Kolberger Straße/Küstriner Straße. Das beauftragte Planungsbüro schätzt die Kosten für die Maßnahme „Lohmühlenweg“ auf ca. 3,3 Mio. Euro und für die Maßnahme „Kolberger Straße/Küstriner Straße“ auf ca. 1,1 Mio. Euro. Abhängig von der Einstufung der Straßen (Anliegerstraße, Haupterschließungsstraße, Hauptverkehrsstraße - Diese Einstufung erfolgt auf der Grundlage der Verkehrsbelastung - Je weniger Verkehr desto höher die Beiträge der Grundstückseigentümer) müssten die Eigentümer der Grundstücke am Lohmühlenweg insgesamt 1.980.000,00 €/1.320.000,00 €/660.000,00 € und die Grundstückseigentümer im Bereich Kolberger Straße/Küstriner Straße insgesamt 660.000,00 €/440.000,00 €/ 220.000,00 € zahlen.
Da davon ausgegangen werden kann, dass es sich weder beim Lohmühlenweg noch bei der Kolberger Straße/Küstriner Straße um Hauptverkehrsstraßen (20 v. H.) handelt, dürfte unschwer erkennbar sein, dass auf jeden Grundstückseigentümer - abhängig von der Größe des Grundstücks - mindestens ein hoher fünfstelliger Betrag entfallen wird.
Beispiel: Im Lohmühlenweg gibt es ca. 45 Grundstücke. Teilt man den zu zahlenden Anteil an den Baukosten (40 % = 1.320.000,00 €) durch die Anzahl an Grundstücken, entfällt im Durchschnitt auf jedes Grundstück ein Betrag in Höhe von ca. 30.000,00 €.
4. Es ist absolut widersinnig, wenn BfH und SPD einerseits als einzige Begründung für die Beibehaltung der Zahlungspflicht anführen, die Gemeinde Hohenlockstedt habe Schulden und müsste bei Wegfall der Zahlungspflicht weitere Kredite aufnehmen, sich also noch mehr verschulden, gleichzeitig aber dafür plädieren, Kredite aufzunehmen, um damit Aktien der Schleswig-Holstein Netz Beteiligungs-AG zu kaufen, sich also auf dem Finanzmarkt zu betätigen.

Nach eingehender Erörterung und kontroverser Diskussion stimmten letztlich die drei CDU-Ausschussmitglieder Udo Bujack, Bianca Melahn und Jonah Lau für die Aufhebung der Satzung, also den Wegfall der Zahlungspflicht, die beiden SPD-Ausschussmitglieder Torsten Flössner und Tobias Soyka und drei BfH-Ausschussmitglieder (Nicole Partey, Dieter Thara, Inke Holdorf) stimmten für die Beibehaltung der Zahlungspflicht der Grundstückseigentümer. BfH-Ausschussmitglied Klauspeter Damerau enthielt sich der Stimme. Somit ist der CDU-Antrag mehrheitlich abgelehnt worden.

TOP 8 - Beteiligung an der Schleswig-Holstein Netz Beteiligungs-AG
Die Schleswig-Holstein Netz Beteiligungs-AG hat den Gemeinden angeboten, sich durch den Kauf von Aktien an dieser Aktiengesellschaft zu beteiligen. Dabei besteht eine Mindesterwerbsschwelle in Höhe von 100.000,00 €, was bei dem derzeitigen Kaufpreis (5.711,44 € je Aktie) 18 Aktien (102.805,95 €) entspricht. Nach oben gibt es (fast) keine Grenze. Die Gemeinde Hohenlockstedt müsste den Aktienkauf über Kredite finanzieren, deren Aufnahme von der Kommunalaufsicht genehmigt werden müsste. Diese Genehmigung wird aber nur erteilt werden zum Erwerb der Mindestzahl, also 18 Aktien. Kredite für eine höhere Beteiligung werden nicht genehmigt. Nach eingehender Erörterung der Vorteile, Nachteile und Risiken eines Aktienerwerbs hatte die Abstimmung über die Annahme des Angebotes folgendes Ergebnis:
2 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 5 Enthaltungen
Die Stimmengleichheit hat zur Folge, dass keine Beschlussempfehlung an die Gemeindevertretung zustande gekommen ist.

TOP 9 - Verschiedenes
Es erfolgten keine Wortmeldungen.

TOP 10 - Einwohnerfragestunde Teil 2
Ein Einwohner wies darauf hin, dass er schlechte Erfahrungen mit Aktien gemacht hätte. Er riet der Gemeinde, das Angebot der SH Netz Beteiligungs-AG nicht anzunehmen. Ein anderer Einwohner versuchte eine Diskussion darüber in Gang zu bringen, wer für die Reparatur der Straßen im Gemeindegebiet zuständig sei, wann Reparaturen vorgenommen werden und wer diese bezahlen müsse. Da eine Einwohnerfragestunde aber nicht den Sinn hat, Sachdiskussionen zu führen, wurde der Einwohner darauf hingewiesen, dass er dieses Thema bei der Anliegerversammlung am 09.07.2024 ansprechen kann.

TOP 11 - Erlass einer Forderung

TOP 12 - Ortsentwicklungskonzept/Vorgehensweise bei der Umsetzung der dem Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft zugewiesenen Maßnahmen

TOP 13 - Mitteilungen der Vorsitzenden und des Bürgermeisters
Die Punkte 11 bis 13 wurden nichtöffentlich behandelt, insofern darf hierüber nicht berichtet werden.