Auf der Suche nach Wahlhelfern hat die Amtsverwaltung kürzlich den folgenden Aufruf veröffentlicht:
Wir brauchen Ihre Hilfe!
Werden Sie Wahlhelfer/in bei der Landtagswahl am Sonntag, dem 08. Mai 2022!
Was für Aufgaben haben Wahlhelfer/innen?
- Prüfung der Wahlberechtigung
- Stimmabgabe im Wählerverzeichnis vermerken
- Ausgabe der Stimmzettel
- Beaufsichtigung der Wahlkabinen und -urnen
Als Wahlhelfer/in müssen Sie sich nicht den ganzen Tag im Wahlraum aufhalten. Zu Beginn der Wahlhandlung werden die Wahlhelfer/innen in zwei Schichten eingeteilt. Zum Auszählen der Stimmen ab 18.00 Uhr müssen dann wieder alle Wahlhelfer/innen anwesend sein.
Wer kann Wahlhelfer/in werden?
Als Wahlhelfer/innen dürfen alle Personen mitwirken, die
- die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
- am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben,
- seit mindestens sechs Wochen in Schleswig-Holstein eine Wohnung haben oder sich sonst gewöhnlich in Schleswig-Holstein aufhalten und keine Wohnung außerhalb des Landes haben und
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Entschädigung
Ihr Einsatz wird belohnt: Als Entschädigung erhalten Sie einen pauschalierten Auslagenersatz je nach Funktion im Wahlvorstand in Höhe von 35,00 € bzw. 60,00 €.
Fragen?
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Schwager unter der Telefonnummer 04822/39113 oder per E-Mail an wahl [at] amt-kellinghusen.de.
Wir bedanken uns für Ihre Unterstützung!
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