Sitzung des Bauausschusses am 10.04.2025

13.04.2025

Am 10.04.2025 fand im Rathaus Hohenlockstedt vor vier Zuhörerinnen und Zuhörern eine Sitzung des Ausschusses für Bauwesen, Verkehr und Infrastruktur statt. Nach der Begrüßung durch den Vorsitzenden Frank Ritter (CDU) wurde folgende Tagesordnung abgehandelt:

TOP 1 - Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Ausschussvorsitzender Frank Ritter eröffnete die Sitzung und stellte die Ordnungsmäßigkeit der Einladung und aufgrund der Anwesenheit von acht Ausschussmitgliedern die Beschlussfähigkeit fest. Es fehlte Guido Schröder (SPD).

TOP 2 - Anträge zur Tagesordnung
Einwendungen gegen die Tagesordnung wurden nicht erhoben. Einstimmig wurde beschlossen, alle Punkte öffentlich zu beraten.

TOP 3 - Einwohnerfragestunde Teil 1
Es wurden von den anwesenden Zuhörerinnen und Zuhörern keine Fragen gestellt.

TOP 4 - Beschlussfassung über evtl. Einwendungen gegen die Protokolle der Sitzung vom 23.01.2025 und der Sitzung vom 20.02.2025
Gegen das Protokoll der Sitzung vom 20.02.2025 wurden keine Einwendungen vorgebracht, das Protokoll der Sitzung vom 23.01.2025 lag noch nicht vor.

TOP 5 - Mitteilungen des Vorsitzenden und des Bürgermeisters
Der Vorsitzende teilte Folgendes mit:
a) Der Beginn der Sanierung der Kieler Straße war für Juli geplant, er wird sich jedoch bis September verschieben, wobei auch bei diesem Termin nicht sicher ist, ob er auch eingehalten werden wird.
b) Die konstituierende Sitzung des Arbeitskreises „Notfallhilfe“ findet am 29.04.2025 ab 16.30 Uhr im Sitzungszimmer des Rathauses statt. Jede Fraktion ist in diesem Arbeitskreis mit zwei Personen vertreten (CDU: Frank Ritter und Frank Raether, BfH: Kai Weingang und Günter Ziehm, SPD: Jürgen Klein und noch nicht benannt).
c) Die nächste Bauausschusssitzung findet am 07.05.2025 statt; es liegt eine Vielzahl an Tagesordnungspunkten vor.
d) Obwohl das Thema „Entbürokratisierung“ in aller Munde ist, wird in einigen Bereichen Gegenteiliges geschaffen. So wurde nunmehr gerichtlich entschieden, dass Einladungen zu Ausschusssitzungen vor dem Versenden vom Vorsitzenden persönlich unterschrieben worden sein müssen. Ein weiteres Beispiel ist die Errichtung von Schrägbalken/Baumtoren im Ortseingangsbereich. Folgendes Verfahren ist hierbei einzuhalten:
- Schriftliche Antragstellung für eine Maßnahme zur Geschwindigkeitsreduzierung am Ortseingang
- Beschreibung der Verkehrssituation/des Unfallgeschehens
- Beschreibung der Örtlichkeit (Bebauung, öffentliche Einrichtungen, …)
- Geschwindigkeitsprofile (aus den Messtafeln)
- Verbindliche Aussagen der Polizei und Verkehrsbehörde
- Rechtmäßiger Standort der Ortstafel feststellen (ggf. mit der Verkehrsbehörde)
- Standortvorschlag für Schrägbalken
- Prüfung, ob andere Maßnahmen zielführender sind (z. B. Geschwindigkeitskontrollen durch die Polizei, Verkehrsinsel, Einengung, Bepflanzung, Geschwindigkeitstrichter)
- Keine parallelen Maßnahmen, z. B. Schrägbalken und Bepflanzung
- Keine Aufstellung vor der Ortstafel (Verdeckung,…)
- Kein Fundament, sondern Einsteckhülsen verwenden
- Neigung der Schräge zur Straße
- Drei Schrägbalken
- Obere Kante unterhalb der Ortstafel
- Keine Anbringung von Werbung o. ä.
- Kostentragung durch die Gemeinde
- Unterhaltung der Schrägbalken durch die Gemeinde (inkl. Mähen der Bankette)
e) Die Ampel auf Höhe des Amselwegs wird demnächst repariert.
f) Es haben Interessenten für den Aufbau von Windenergieanlagen um ein Gespräch gebeten.
Bürgermeister Wein teilte Folgendes mit:
a) Auch er hat die Information erhalten, dass der Beginn der Sanierung der Kieler Straße erst gegen Ende des Jahres sein wird.
b) Der Vorwurf eines Bäckers in Sachen „Rattenbefall“, die Gemeinde täte nichts dagegen, ist inhaltlich falsch. Zuständig für die Verhinderung/Bekämpfung von Rattenbefall auf Privatgrundstücken sind die Eigentümer im Zusammenwirken mit dem Ordnungsamt des Amtes Kellinghusen, auf gemeindeeigenen Grundstücken das Technische Bauamt.

TOP 6 - Anfragen der Ausschussmitglieder
Ausschussmitglied Torsten Engelbrecht (CDU) wies darauf hin, dass der angemietete Bauzaun, der im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht auf dem Grundstück Hohenfierter Weg 27 aufgestellt worden war, dort immer noch steht, obwohl das Gebäude zwischenzeitlich abgerissen worden ist. Bürgermeister Wein konnte hierzu spontan keine Auskunft geben, wird die Angelegenheit aber überprüfen.

TOP 7 - Sanierung des Lohmühlengebäudes
Nachdem der Ausschussvorsitzende den derzeitigen Sachstand mitgeteilt hatte, entstand eine intensive Diskussion über die Frage, ob das Gebäude für eine Ganzjahresnutzung oder lediglich für eine Nutzung nur in den Sommermonaten umgebaut/saniert werden soll. An dieser Diskussion beteiligten sich die Ausschussmitglieder Udo Bujack (CDU), Carsten Fürst und Klauspeter Damerau (beide BfH) und Torsten Flössner (SPD). Udo Bujack sprach sich für eine „Komplettsanierung“ aus und bezog sich dabei auf die Ausführungen der Verwaltung in der Sitzungsvorlage, dass nämlich
- bei einer Komplettsanierung das Gebäude eine entsprechende Modernisierung erhält und dann für weitere Jahre an der Lohmühle zur Verfügung steht,
- die Grundsubstanz des Gebäudes durch die Möglichkeit der Frostfreiheit deutlich besser gegen wetterbedingte Schäden im Winter geschützt ist,
- bei einer Abgängigkeit kein neues Gebäude erstellt werden darf, da es sich im Außenbereich und einem Landschaftsschutzgebiet befindet,
- die Planungen Hochbau und Technische Gebäudeausstattung für den Ganzjahresbetrieb fast fertig und ausführungsreif sind (die technische Gebäudeausstattung ist auf dem Stand 1975),
- der Baukörper, die Einbauten und die Sanitäreinrichtungen starke wetter- und nutzungsbedingte Sanierungsbedürftigkeit aufweisen,
- grundsätzlich für das gesamte Gebäude (auch bei Sommerbetrieb) die aktuellen Bauvorschriften einzuhalten sind (u. a. Erneuerung der Trinkwasserleitungen und der Lüftungsanlage, Schaffung der Barrierefreiheit, Versorgung mit Warmwasser) und
- durch eine „Teilsanierung“ möglicherweise ca. 50.000,00 €, also nicht einmal 10% der Gesamtkosten, eingespart werden könnten.
Die BfH-Ausschussmitglieder Fürst und Damerau bevorzugten hingegen lediglich eine „Teilsanierung“. Einig war man sich, dass
- die vorliegende Kostenschätzung veraltet ist (12.02.2022),
- sie auch noch die technische Infrastruktur für die Unterbringung der DLRG beinhaltet,
- die Raumaufteilung aktualisierungsbedürftig ist, da auch diese noch acht Räume für die DLRG vorsieht und
- im Übrigen das Fachbüro,welches den damaligen Plan erstellt hat, nicht mehr existiert und insofern sowieso ein neuer Planer beauftragt werden muss.
Vor diesem Hintergrund wurde einstimmig beschlossen, ein neues Planungsbüro mit den Leistungsphasen 1 (Grundlagenermittlung) und 2 (Vorplanung) der HOAI - verbunden mit einer aktualisierten Kostenschätzung - zu beauftragen und den Fachplaner zu einer der nächsten Bauausschusssitzungen einzuladen.

TOP 8 - Aufstellung des 1. Nachtrages zur Satzung der Gemeinde Hohenlockstedt über die Festlegung des Außenbereichs gemäß § 35 Abs. 6 BauGB für den Ortsteil Springhoe
Einstimmig wurde beschlossen, dass der Aufstellungsbeschluss vom 27.03.2024 dahingehend geändert wird, dass der Geltungsbereich angepasst wird und für die Fläche entlang der Straße „Springhoe“ anschließend an das Grundstück Springhoe 37 bis einschließlich eines Teilbereiches des Grundstücks Springhoe 45/45 a gilt. Der Geltungsbereich umfasst somit einen kleineren Teil der Flurstücke 20/2 und 19/1 der Flur 2, Gemarkung Springhoe.

TOP 9 - Haushaltsplanung 2025 (Budget 30/Ausschuss für Bauwesen, Verkehr und Infrastruktur)
Grundlagen der Budgetberatungen waren der von der Verwaltung erstellte Entwurf und Veränderungslisten, die von der CDU-Fraktion und der BfH-Fraktion vorgelegt worden waren. Diese Veränderungswünsche, zu denen Stellungnahmen der Verwaltung vorlagen, wurden von den Antragstellern begründet. Notwendige Veränderungen wurden einstimmig beschlossen.

TOP 10 - Verschiedenes
Vom Ausschussvorsitzenden wurden die künftigen Sitzungstermine bekanngegeben.

TOP 11 - Einwohnerfragestunde Teil 2
Es gab keine Wortmeldungen.