Straßenbaubeiträge: Warum ist die CDU gegen die Anliegerbeteiligung?

23.06.2020

Wir hatten auf unserer Homepage am 20.06.2020 darüber berichtet, dass die Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 11.06.2020 mit den Stimmen der BfH, SPD und IHB beschlossen hatte, weiterhin Straßenbaubeiträge von den Anliegern zu erheben. Zwar wurden die Prozentsätze ein wenig reduziert, der von den Anliegern zu zahlende Anteil könnte sich - abhängig vom Umfang der Maßnahme - aber trotzdem auf einen fünfstelligen Betrag belaufen.

Welche Gründe sind ausschlaggebend dafür, dass die CDU die Auffassung vertritt, die Kosten für die Herstellung, den Ausbau, die Erneuerung und den Umbau von Straßen, Wegen und Plätzen sollten aus Steuermitteln getragen werden? Hier im Wortlaut die Ausführungen des CDU-Fraktionsvorsitzenden Udo Bujack, die er in der Gemeindevertretersitzung am 11.06.2020 im Rahmen der Erörterung dieser Angelegenheit machte:

1. Bei den Straßen, Plätzen, Geh- und Radwegen handelt es sich um öffentlichen Verkehrsraum. Das Prinzip des öffentlichen Verkehrsraums besteht darin, dass alle Einwohnerinnen und Einwohner alle Straßen, Plätze, Rad- und Gehwege benutzen dürfen. Darum sollten die durch Reparatur und Ausbau entstehenden Kosten auch solidarisch aus Steuermitteln, also durch alle - und nicht nur durch die Anlieger - getragen werden.

2. Die Anlieger müssen teilweise sehr hohe Ausbaubeiträge zahlen. So war der Norddeutschen Rundschau vor nicht allzu langer Zeit zu entnehmen, dass der Landesverband „Haus & Grund“ im Rahmen einer Studie festgestellt hatte, dass sechsstellige Beträge (189.000,00 € in Lütjenburg) zwar nicht die Regel sind, aber Beträge teilweise weit über 10.000,00 € keine Seltenheit. Das ist gerade für junge Familien, die sich durch den Hausbau verschuldet haben, oder für ältere Menschen, die nur eine kleine Rente haben, oft existenzbedrohend. Sie haben auch wegen fehlender Mittel oder wegen fehlender Information über den Straßenausbau nicht die Möglichkeit, Rücklagen zu bilden. Und die Möglichkeit, Ratenzahlung zu beantragen, mindert nicht die Höhe der Schuld, sondern erhöht sie wegen der zu zahlenden Zinsen.

3. Die von der Verwaltung vorgelegte Übersicht über Straßenbaumaßnahmen, die seit 1997 - also in den vergangenen 23 Jahren - durchgeführt wurden, ist sehr interessant. Sie zeigt, dass die Gemeinde Hohenlockstedt in den Jahren 1997 bis 1999 in Bezug auf Straßenausbau sehr aktiv gewesen ist. Dann gab es in 2002 eine Maßnahme (Gartenstraße), dann in 2006 (Bahnhofstraße) und in 2007 (Finnische Allee). Klammern wir jetzt einmal den besonderen Fall des Bebauungsplanes Nr. 26 „Hungriger Wolf“ aus, so kommen wir zu dem Ergebnis, dass in den letzten 13 Jahren keine beitragspflichtige Straßenausbaumaßnahme in Hohenlockstedt durchgeführt wurde. Dies ist aus Sicht der CDU-Fraktion ein Zeichen für den guten Zustand unserer Straßen.

4. Bei der Frage, welche dringenden Maßnahmen mittelfristig anstehen, werfen wir einen Blick in das Mittelfristige Investitionsprogramm für die Jahre 2019 bis 2023. Wir stellen dabei fest, dass der Ausbau des Lohmühlenweges geplant ist. Im Haushalt 2019 wurden hierfür 25.000,00 € an Planungskosten bereitgestellt. Weiterhin soll im neuen Baugebiet (Kleingartengelände) eine Straße für 185.000,00 € gebaut werden. Diese Kosten gehen aber nicht zu Lasten der Gemeinde, sondern sie werden von den Käufern der Grundstücke bezahlt. Und letztlich soll die Kolberger Straße ausgebaut werden. Hierfür sind im Haushalt 20.000,00 € vorgesehen. In Anbetracht dieser für die Gemeinde geringen finanziellen Belastungen ist nicht erkennbar, dass Hohenlockstedt durch den Verzicht auf die Erhebung von Straßenbaubeiträgen einem totalen finanziellen Chaos entgegensteuert.


Ich komme nicht umhin, in diesem Zusammenhang den geplanten neuen Bauhof anzusprechen. Einerseits sagen die Mitglieder der SPD-Fraktion und der BfH-Fraktion, dass die Gemeinde die Straßenbaubeiträge, also das Geld der Anlieger, dringend braucht, weil es sonst der Gemeinde nicht möglich sei, die Straßen in einem verkehrssicheren Zustand zu halten, andererseits sind SPD und BfH aber bereit, für die Errichtung eines neuen Bauhofs, bei dem sieben Mitarbeiter beschäftigt sind, Kredite aufzunehmen und nach derzeitigem Stand 2.187.385,00 € auszugeben. Dieser Betrag wird sich im Rahmen der Ausschreibung der Gewerke - da bin ich mir sicher - auf 2,3 Mio. € und während der Bauphase - das zeigen die Erfahrungen (Feuerwehrgerätehaus Lockstedter Lager/Planung 2012: 1.175.000,00 €, Kosten nach Fertigstellung: 1.564.100,00 € - Neues Amtsgebäude in Kellinghusen/Planung 2014: 4.704.900,00 €, Kosten nach Fertigstellung: 6.618.679,22 €) - auf 2,5 Mio. € erhöhen.

Vor diesem Hintergrund ist die Argumentation von SPD und BfH, ohne Straßenbaubeiträge sei der Erhalt der Straßen in einem verkehrssicheren Zustand nicht möglich und würde die Gemeinde in ein finanzielles Chaos stürzen, wenig überzeugend.

Die CDU-Fraktion wird insofern der neuen Straßenbaubeitragssatzung nicht zustimmen.