CDU-Zukunftsplan Hohenlockstedt 2030 plus - Teil 5

11.08.2018

Planungsvorgaben / Regionalplanung / Gemeindliche Bauleitplanung

Das Land Schleswig-Holstein stellt Regionalpläne auf, in denen die Ziele und Grundsätze der Raumordnung für den jeweiligen Planungsraum festgesetzt werden. Die Gemeinde Hohenlockstedt gehört zum Kreis Steinburg, der zusammen mit dem Kreis Dithmarschen den sogenannten Planungsraum IV (Schleswig-Holstein Süd-West) bildet.
Der aktuelle Regionalplan IV macht in seinen fachspezifischen Betrachtungen über Hohenlockstedt folgende Aussagen:
-  Hohenlockstedt ist als „ländlicher Zentralort“ eingestuft.
-  Hohenlockstedt steht in einem baulichen Siedlungszusammenhang mit der Gemeinde Lohbarbek.
-  Der Nahbereich Hohenlockstedt umfasst neben dem rund 6.300 Einwohnerinnen und Einwohner zählenden ländlichen Zentralort Hohenlockstedt sechs weitere Gemeinden mit ca. 1.950 Einwohnerinnen und Einwohnern.
-  Die Gemeinde Hohenlockstedt ist infrastrukturell gut ausgestattet. Sie verfügt über ein gut strukturiertes und differenziertes örtliches Angebot an Gütern und Dienstleistungen der Grundversorgung und des täglichen Bedarfs. Durch zahlreiche kulturelle Aktivitäten ist die Gemeinde auch überregional bekannt. Dazu trägt unter anderem auch das Kunsthaus Boskamp bei.
-  Die südöstlich an Hohenlockstedt angrenzende Gemeinde Lohbarbek gehört mit einem kleinen Teil ihres Gemeindegebietes zum baulich zusammenhängenden Siedlungsgebiet des zentralen Orts. Insbesondere für diesen Bereich sind eine enge interkommunale Zusammenarbeit und auf Konsens ausgerichtete Abstimmung der Bauleitplanung, insbesondere der wohnbaulichen Entwicklung, mit dem zentralen Ort erforderlich.
-  Deutlich mitgeprägt wurde die Siedlungs- und Wirtschaftsstruktur Hohenlockstedts durch den Verkehrslandeplatz „Hungriger Wolf“ mit der ehemaligen Waldersee-Kaserne, der abgesetzt von der Hauptortslage an der Bundesstraße 77 liegt. Die im Jahre 2004 erfolgte Schließung dieses Bundeswehrstandortes war nicht nur für die Gemeinde, sondern auch für die gesamte Region von einschneidender Bedeutung.
-  Der Flugbetrieb als besondere Standortvoraussetzung und -qualität für die Region Itzehoe soll grundsätzlich aufrechterhalten werden.
-  Eine positive wirtschaftliche Entwicklung Hohenlockstedts ist auch im Interesse des stark ländlich geprägten Nahbereichs. Sie hängt unter anderem von der Verbesserung der Verkehrsanbindung an die A 23 und an die geplante A 20 ab. Eine Verkehrsführung im Verlauf der B 206 einschließlich einer Nordumgehung um Itzehoe und der Ortsumgehungen Wrist und Mühlenbarbek würde wesentlich dazu beitragen.
-  Der touristischen Entwicklung als Teil der schönen Landschaft des südlichen Naturparks Aukrug soll künftig mehr Aufmerksamkeit gewidmet werden. Dazu sind die im Nahbereich vorhandenen touristischen Einrichtungen, z. B. das in einem Landschaftsschutzgebiet gelegene Naturbad an der Lohmühle, miteinander und mit den in der Regionalen Entwicklungsstrategie der Region Itzehoe beschriebenen touristischen Angeboten zu vernetzen.

Wesentliches Instrument der Städte und Gemeinden zur Gestaltung der Siedlungsentwicklung ist die Bauleitplanung. Diese besteht aus einem das gesamte Gebiet der jeweiligen Kommune umfassenden Flächennutzungsplan, in dem die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung in den Grundzügen darzustellen ist, und den für die städtebauliche Ordnung notwendigen Bebauungsplänen, die wiederum aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind. Der zurzeit geltende Flächennutzungsplan der Gemeinde Hohenlockstedt ist im Jahre 2002 in Kraft getreten und wurde seitdem lediglich in Teilbereichen sechsmal geändert. Zur Gestaltung des Gemeindegebietes sind von 1964 bis 2013 insgesamt 26 Bebauungspläne neu aufgestellt und 44 Änderungen von bestehenden Bebauungsplänen vorgenommen worden. Eine ausführliche Aufstellung dieser Bauleitplanverfahren war Bestandteil des „Zukunftsplanes Hohenlockstedt 2030“.
Seit dem Erscheinen des „Zukunftsplanes Hohenlockstedt 2030“ im April 2013 wurden folgende Bebauungspläne aufgestellt bzw. geändert:
12. Änderung des B-Planes Nr. 4a für den Bereich Muna
B-Plan Nr. 8 für das Gewerbe- und Industriegebiet am Ridderser Weg
2. Änderung des B-Planes Nr. 8 für den Bereich Industrieweg/Rudolf-Diesel-Weg
3. Änderung des B-Planes Nr. 11 für den Bereich Ecke Leipziger Straße/Finnische Allee
4. Änderung des B-Planes Nr. 11 für den Bereich Deutsch-Ordens-Straße/Bückener Weg/Schäferweg/Mittelstraße
1. Änderung des B-Planes Nr. 18 für den Bereich Schäferweg/Jägerweg
2. Änderung des B-Planes Nr. 19 für das Gebiet Poststraße/Wilhelmstraße
B-Plan Nr. 26 für das Gebiet Hungriger Wolf/nördl. Flugplatz/westl. B 77