CDU-Zukunftsplan Hohenlockstedt 2030 - Teil 1:

17.05.2013

Planungsanlass

Wie alle Gemeinden, so sollte sich auch die Gemeinde Hohenlockstedt zeitnah und vorausschauend auf sich abzeichnende Veränderungen, z. B. durch den demografischen Wandel, einstellen. Dies erfordert ein realistisches Vorstellungsvermögen, Mut und Weitblick. Kurzfristig zu verwirklichende Veränderungen oder spontane Einzelmaßnahmen dienen nicht der Sache und können in den meisten Fällen die dann anstehenden Probleme auch nicht nachhaltig lösen. Notwendig ist vielmehr eine langfristige strategische Konzeption, um mit Hilfe des gezielten Einsatzes vorhandener Ressourcen sowohl strukturelle Schwächen beheben als auch Entwicklungschancen nutzen zu können.

Aus Sicht der CDU ist ein geeignetes Instrument hierfür ein sog. Gemeindeentwicklungsplan. Er hat nicht die Rechtsstellung eines Flächennutzungsplanes oder Bebauungsplanes, er ist vielmehr eine Orientierungshilfe, in der Leitlinien für die Zukunft beschrieben werden. Dabei macht der Gemeindeentwicklungsplan grundsätzliche Aussagen zu bestimmten Themenfeldern und formuliert ohne konkrete zeitliche Vorgaben langfristige Ziele.

Weil jedoch niemand weiß, wie sich das Lebensumfeld und die Lebensbedingungen in den kommenden drei, fünf oder zehn Jahren verändern, kann ein Gemeindeentwicklungsplan nicht statisch sein, sondern er muss im Laufe der Zeit den sich ändernden Gegebenheiten angepasst werden.

Der vorliegende CDU-Zukunftsplan 2030 hat nicht den Stellenwert eines Gemeindeentwicklungsplanes; er ist ein flexibler Leitplan zur Steuerung zukünftiger Entwicklungen. Seine Ziele und Bausteine sowie die im Plan angesprochenen Einzelmaßnahmen sollen einen Orientierungsrahmen als Grundlage und Hilfe bei Entscheidungen, die in den nächsten zwanzig Jahren getroffen werden müssen, darstellen.