Der Arbeitskreis „Lohmühle“ hat sich im Auftrage des Sozialausschusses seit ca. fünf Jahren mit der Erstellung eines Konzeptes für die Nutzung des Lohmühlengeländes befasst und nunmehr folgenden Entwurf vorgelegt:
1. Einleitung
Mit der Badestelle Lohmühle verfügt die Gemeinde Hohenlockstedt über einen generationenübergreifenden Erholungsraum. Der Badesee ist für die Bürger und Bürgerinnen schnell erreichbar und stellt auch für Besucher aus anderen Gemeinden ein beliebtes Ausflugsziel dar. Die Gemeinde Hohenlockstedt ist entschlossen, die Lohmühle als Begegnungsstätte, Erholungsraum und Bildungsort zu erhalten und zu entwickeln. Die Sommermonate 2020 und 2021 offenbarten schließlich einen erhöhten Bedarf an strukturellen Regeln, um eine zweckmäßige Nutzung für alle Bürger und Bürgerinnen auch künftig zu gewährleisten. Aus diesen Gründen befasste sich der zu diesem Zweck gegründete Arbeitskreis „Lohmühle“ ab April 2021 mit der Entwicklung des hier vorliegenden Konzeptes. Mit der Verbesserung der Beschilderung und dem Einsatz eines Ordnungsdienstes ließ sich in den Jahren 2022 bis 2024 eine Beruhigung des Gebietes erzielen. Das Lohmühlenkonzept wurde in der vorliegenden Form am 30.06.2026 von der Gemeindevertretung Hohenlockstedt verabschiedet.
2. Lage und Ausstattung
Der ehemalige Mühlenteich Lohmühle ist ein etwa 4 ha großer See im Westen der Gemeinde Hohenlockstedt. Er ist etwa 1,5 km vom Ortszentrum entfernt und kann mit dem Auto über den Lohmühlenweg erreicht werden. Zu Fuß und mit dem Fahrrad kann man auch über den Ortsteil Bücken sowie über kleinere Wege zur Lohmühle gelangen.
Die Lohmühle verfügt über eine Badestelle in Form eines Sandstrandes. Des Weiteren gibt es einen Handlauf, welcher bewegungseingeschränkten Personen Zugang gewährt. Eine Außendusche ist ebenfalls vorhanden. Das Gelände der Lohmühle umfasst auf der Südseite eine Liegewiese und einen Schotterparkplatz. In unmittelbarer Nähe zu Parkplatz und Liegewiese wird ein überdachter Rastplatz errichtet. Auf der Wiese ist ein Spielplatz mit verschiedenen Spielangeboten für Groß und Klein angelegt. Es gibt einige Sitzgelegenheiten und Mülleimer. Auch ist auf der Wiese eine Notrufsäule eingerichtet. Die Wiese wird regelmäßig vom Bauhof der Gemeinde gemäht und gepflegt. Im hinteren Teil der Liegewiese ist ein Volleyballplatz auf feinem Sand eingerichtet. Auch gibt es hier eine Torwand und ein Fußballfeld mit zwei Toren ohne Fangnetze. An der Wiese befindet sich ebenfalls ein Gebäude, welches als Kiosk und als Standort der sanitären Einrichtungen genutzt wird. Die sanitären Einrichtungen sind derzeit nur während der Öffnungszeiten des Kiosks nutzbar. Rund um die Lohmühle führt ein etwa 1 km langer Spazierweg von einem kleineren Parkplatz auf der südlichen Seite an der Badestelle vorbei zum Rethteichweg, welcher zwischen der Lohmühle und einem kleineren Teil des Teiches verläuft. An dieser Stelle befindet sich ein Tisch mit zwei Bänken. Nördlich der Lohmühle verläuft der Rundweg durch ein Waldstück und ist als Naturlehrpfad gestaltet. An der nordwestlichen Seite der Lohmühle führt der Weg ein Stück am Lohmühlenweg entlang. Die Lohmühle und Teile des sie umfassenden Geländes stehen seit dem 18.10.1963 unter Landschaftsschutz.
2.1. Entwicklungsperspektive
2.1.1. Lohmühlengebäude
Das Gebäude soll für eine Nutzung in den Sommermonaten durch Kitas, Schulen, Jugendzentrum und Seniorinnen und Senioren der Gemeinde Hohenlockstedt nutzbar gemacht werden. Es umfasst mehrere Räume. An der Seite zum Parkplatz ist derzeit der Kiosk untergebracht. Im mittleren Teil des Gebäudes gibt es einen größeren offenen Bereich. Dahinter folgen die sanitären Einrichtungen. Auf der Seeseite des Gebäudes sind Räumlichkeiten, die bislang von der Badeaufsicht genutzt wurden und nun leerstehen.
Das Gebäude ist seit einigen Jahren sanierungsbedürftig. Es wurden bereits mehrere Bemühungen getätigt, um den Bestand zu erhalten und an moderne Standards sowie an die Bedürfnisse der Besucher und Badegäste anzupassen. Der aktuell leerstehende Teil des Lohmühlengebäudes soll einer sinnvollen Nutzung durch pädagogische Einrichtungen der Gemeinde zur Verfügung gestellt werden.
Es ist Anliegen der Gemeinde Hohenlockstedt, in den Räumlichkeiten der Lohmühle Programme und Veranstaltungen anzubieten, die Bildung für nachhaltige Entwicklung fördern. Dies umfasst umweltpädagogische Angebote, Projekte zum Schutz und zur Pflege des Landschaftsschutzgebiets sowie Bildungsinitiativen, die den nachhaltigen Umgang mit natürlichen Ressourcen lehren. Die Umnutzung der Räumlichkeiten würde einen erheblichen Mehrwert für die Gemeinschaft darstellen, indem sie einen zentralen Bildungs- und Begegnungsort schafft. Die Kitas, Schulen und die VHS könnten hier Umweltprojekte durchführen und die Nähe zur Natur für praxisorientierte Lerninhalte nutzen. Auch das Jugendzentrum und die Seniorenvertreter könnten von den Räumlichkeiten profitieren, indem sie hier regelmäßige Treffen und Veranstaltungen abhalten.
Konkrete Anforderungen und Maßnahmen:
- Ein AED Defibrilator sollte zukünftig am Lohmühlengebäude untergebracht werden, um die Sicherheit bei medizinischen Notfällen zu verbessern.
- Eine gut sichtbare Uhr für Schwimmerinnen und Schwimmer soll für Badegäste installiert werden.
- Der Zugang zu den sanitären Einrichtungen soll auch dann gewährleistet sein, wenn der Kiosk nicht besetzt ist.
- Eine verlässliche Regelung zum Verleih der Schlüssel für den Zugang durch Kitas, Schule, usw. soll entwickelt werden. Eine Nutzungsordnung soll erstellt werden.
2.1.2. Grillgelegenheit
Derzeit ist das Grillen auf dem Gelände der Lohmühle nicht gestattet, da sich eine unkontrollierbare Verunreinigung entwickelt hatte und das Grillen sich über die ausgewiesenen Flächen hinaus erstreckte. Das unerlaubte Entsorgen der Kohlen in Gebüschen birgt zudem eine sehr hohe Brandgefahr. Perspektivisch kann das Grillen auf einer robusten und befestigten Feuerstelle durch die Gemeinde wieder erlaubt werden.
2.1.3. Lehrwanderweg
Der durch die Lotto-Stiftung finanzierte Lehrwanderweg bedarf derzeit einiger Reparatur- und Instandhaltungsmaßnahmen. Aktuell ist niemand für die Pflege der Schilder und Tafeln zuständig. Verantwortliche, die sich um den Erhalt des Lehrwanderweges kümmern, müssen gefunden werden.
2.1.4. Sportgeräte für Jugendliche
Das Ortsentwicklungskonzept der Gemeinde Hohenlockstedt umfasst die Schaffung von Freizeitangeboten für Jugendliche. Das Lohmühlengelände ist durch seine Nähe zur Natur und seinen guten Aufenthaltsmöglichkeiten ein beliebter Ort unter den Jugendlichen der Gemeinde. Eine Ergänzung von Sportgeräten zu den Spielfeldern am Parkplatz bietet sich daher an und kann angestrebt werden.
3. Verkehrssituation
3.1. Beschreibung
Das Gelände der Lohmühle befindet sich zwischen den Bundesstraßen B 77 Hungriger Wolf und B 206, mit denen es über die Straßen Lohmühlenweg und Schäferweg verbunden ist. Das Ortsgebiet der Gemeinde Hohenlockstedt endet etwa 500 m vor der Lohmühle. Bis dort gilt im Lohmühlenweg eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Die zugelassene Höchstgeschwindigkeit ab dem Ortschild entlang des Fußweges zur Lohmühle beträgt von Mai bis September 30 km/h und von Oktober bis April 50 km/h. Ab dem Asphaltparkplatz bis zur Kläranlage der Gemeinde ist der Fußweg nicht durch Randsteine oder Bodenmarkierungen abgegrenzt. Die daraus resultierende Problematik wird unter 5.1 Verkehrslage erläutert.
Auf der Ostseite der Lohmühle verläuft der Rethteichweg, der mit einem metallenen Schlagbaum gesperrt ist. Auf der Seite des Klärwerks ist die Strecke durch eine hölzerne Umlaufsperre und einen Steinpoller begrenzt. Auf der Seite des Rethteichweges führt der Weg über eine kleine Brücke.
3.2. Entwicklungsperspektive
3.2.1. Verkehrslage
Die in diesem Konzept unter 3. „Verkehrssituation“ erläuterten Voraussetzungen bedeuten eine besondere Anforderung für die Gemeinde Hohenlockstedt im Hinblick auf mögliche Gefahren im Verkehr rund um das Lohmühlengelände. Dabei ist hervorzuheben, dass das Areal sich außerhalb der Ortsschilder der Gemeinde befindet. Die Besucher benutzen die beiden Parkflächen auf der Südseite der Lohmühle. Der kleinere der beiden Parkplätze bietet Raum für etwa 10 PKW und ist asphaltiert, während der größere Schotterparkplatz ohne eindeutige Markierungen der Stellflächen Raum für etwa 60 bis 80 PKW bietet. Zusätzlich können Autofahrer ihre Fahrzeuge am Rand der Fahrbahn auf dem Grünstreifen des Lohmühlenwegs entsprechend der Beschilderung abstellen. In absehbarer Zeit kann die Gemeinde Hohenlockstedt keine weiteren Parkflächen für die Besucher in der Hauptsaison bereitstellen. Es wird daher ein Anliegen sein, einen geregelten Verkehr mit den zur Verfügung stehenden Mitteln umzusetzen. Bürger und Bürgerinnen sind dazu angehalten, das aktuell bestehende Risiko wahrzunehmen und sich besonders rücksichtsvoll und vorsichtig zu bewegen. Wenn möglich, sollte auf die Anreise mit dem PKW verzichtet werden.
3.2.2. Wohnmobilstellplätze
Die steigende Anzahl an Wohnmobiltouristen in Deutschland ist auch an der Lohmühle erkennbar. Um diese Zielgruppe als Gäste zu gewinnen, ist an der Lohmühle auf dem Schotterparkplatz ein barrierefreier Wohnmobilstellplatz ausgewiesen. Festzustellen ist, dass gelegentlich mehrere Wohnmobile den Stellplatz über einen längeren Zeitraum nutzen. Dies schränkt naturgemäß auch den ohnehin knappen Parkraum der Tagesgäste ein. Es sollte daher auf eine befristete Aufenthaltsdauer von 5 Tagen geachtet werden.
Die Gemeinde Hohenlockstedt begrüßt die sachgemäße Nutzung der Wohnmobil-Stellflächen. Sie soll sicherstellen, dass die Wohnmobile den knappen Parkraum der PKW nicht weiter eingrenzen und eine generelle räumliche Ordnung eingehalten werden kann. Im Zuge der anstehenden Bestrebungen, das Lohmühlengebäude in zweckmäßigem Zustand zu erhalten, wird auch eine Ver- und Entsorgungssäule mit Trinkwasser- und Stromanschluss sowie Abwasserentsorgungsmöglichkeit zu berücksichtigen sein. Auch eine ausreichende Beleuchtung ist geplant.
4. Nutzung
4.1. Allgemeine Regelungen
Für die Naturbadestelle Lohmühle gilt die "Badeordnung für die Badestelle der Gemeinde Hohenlockstedt".
4.2. Freizeitfunktionen der Lohmühle
Die Lohmühle erfüllt fast alle wesentlichen Funktionen von Freizeit.
Erholung: Bürger und Bürgerinnen können an der Lohmühle Kraft schöpfen und sich beim Sonnenbaden oder Schwimmen, Lesen oder Ausruhen erholen.
Ausgleich: Die Lohmühle bietet besonders an Wochenenden einen Ausgleich für die Anstrengungen der Arbeitswoche. Hier können sportlich Interessierte zum Beispiel schwimmen, joggen und viele weitere sportliche Aktivitäten ausüben.
Bildung: Die Lohmühle kann für die ortsansässigen Kitas und Schulen als außerschulischer Bildungsort genutzt werden. Das Naturerlebnis der verschiedenen Ökosysteme See, Wiese und Wald stellt in Zeiten des Klimawandels einen integralen Bestandteil der Bildungsarbeit dar.
Kommunikation: Die Lohmühle kann den Bürgern und Bürgerinnen einen Treffpunkt für Geselligkeit und für die Pflege vielfältiger sozialer Beziehungen bieten.
Integration: Hier treffen die verschiedenen Bürger und Bürgerinnen Hohenlockstedts aufeinander. Menschen verschiedener Altersgruppen, verschiedener beruflicher Hintergründe und nicht zuletzt verschiedener Herkunftsländer können hier einen gemeinsamen Raum erfahren und sich kennenlernen.
4.3. Badebetrieb
Der erhöhte Badebetrieb an der Lohmühle beginnt jährlich je nach Wetterlage im Mai und zieht sich bis in den Herbst hinein. Dabei zeigte sich durch Gespräche mit den Badegästen, dass diese nicht nur aus der Gemeinde Hohenlockstedt kommen, sondern auch aus dem erweiterten Kreisgebiet zur Lohmühle fahren.
Es gibt keine verbindliche Badeaufsicht an der Lohmühle. Das Baden in der Lohmühle geschieht auf eigene Gefahr. Eltern, Sorgeberechtigte, Leiter und Leiterinnen von Jugendgruppen und Lehrkräfte von Schulklassen sind angehalten, eine sorgsame Beaufsichtigung der in der Lohmühle badenden und schwimmenden Kinder zu organisieren.
5. Sonstige Entwicklungsperspektiven
5.1. Lärmschutz
Das Gelände der Lohmühle stellt grundlegende Anforderungen an die Einhaltung der Bestimmungen zum Lärmschutz. So ist der vorliegende Naturraum zu achten und dort lebende Tiere dürfen nicht durch ausufernden Lärm gestört werden. Auch gibt es um die Lohmühle einige Anwohner, deren Nachtruhe ebenfalls zu gewährleisten ist. Der Lärmschutz soll weiterhin regelmäßig evaluiert und kontrolliert werden.
5.2. Sauberkeit
An der Lohmühle sind große Mülleimer auf der Liegewiese vorhanden, welche regelmäßig von den Mitarbeitern des Bauhofes geleert werden. Auf dem Rundweg sind ebenfalls kleinere Metallkörbe als Mülleimer zu finden. Eine angemessene Entsorgung des eigenen Mülls ist für die Besucher der Lohmühle auf der Liegewiese jederzeit möglich und es besteht kein Handlungsbedarf. Auf dem Rethteichweg soll jedoch noch der kleine Mülleimer durch einen größeren ersetzt werden. Weiterhin besteht die Tatsache, dass die Lohmühle in den vergangenen Jahren immer häufiger sehr verunreinigt war. Glas- und Plastikreste, Zigarettenreste und Kronkorken entstellen nicht nur den Anblick, sondern sind auch ein Gesundheitsrisiko. Den Überresten von Grillfeiern begegnete die Gemeinde bereits mit einem Grillverbot auf dem Gelände. Fäkalien, die auf dem Gelände hinterlassen wurden, resultieren zum Teil aus dem Notstand, dass die Toiletten nur zu den Öffnungszeiten des Kiosks nutzbar sind. Ein separater, stets nutzbarer Zugang zu Toiletten soll mit der geplanten Sanierung des Lohmühlengebäudes geschaffen werden. Vorübergehend ist die Aufstellung einer Toilettenkabine vorgesehen. Schlussendlich entzieht sich die Sauberkeit der Lohmühle in Teilen einer Steuerung von außen. Die Gemeinde appelliert an die Verantwortung der Besucher, zum Schutz der Natur und der Gäste beizutragen und den Müll korrekt zu entsorgen. Einem erhöhten und absichtlich verursachten Müllaufkommen, wie es zum Beispiel durch die oben genannten Feiern entsteht, ist nur durch die Verweisung des Platzes zu begegnen.
5.3. Tiere
Die Besucher des Lohmühlenteichs werden durch mehrere Hinweistafeln davon in Kenntnis gesetzt, dass das Mitführen von Hunden und Pferden im gesamten Badebereich, einschließlich der Liegewiese und des Kinderspielplatzes, nicht gestattet ist. Diese Regelung basiert auf § 3 Abs. 3 Nr. 3 Hundegesetz, wonach es verboten ist, Hunde in Badeanstalten sowie auf Kinderspielplätze und Liegewiesen mitzunehmen. Vermieden werden soll die Verschmutzung der Bereich durch Fäkalien und eine evtl. mögliche Gefährdung der übrigen Besucher. Leider halten sich einige Hundehalter und Pferdebesitzer noch nicht an dieses Verbot.
6. Zusammenfassung
Der Mühlenteich Lohmühle in Hohenlockstedt ist ein wertvoller, Gemeinschaft stiftender Raum der Gemeinde. Die Lohmühle bietet zahlreiche Möglichkeiten für Besucher, die eigene Gesundheit zu erhalten und stellt einen sozialen Knotenpunkt dar. Sie ist als Landschaftsschutzgebiet ein Gebiet mit besonderem Bedarf an Nutzung und Pflege des Geländes. Sauberkeit und Lärmschutz sind zentrale Anliegen, um die Lohmühle und ihre Besucher zu schützen. Der Sicherheitsaspekt, bedingt durch die Verkehrs- und Parkplatzsituation, muss regelmäßig beurteilt werden, mit dem Ziel, neue Lösungswege für eine Verbesserung zu finden.
Abschließend sei auf die Verantwortung mündiger Bürgerinnen und Bürger verwiesen, das Gelände zu achten. Eine ausschließlich auf der Grundlage von Verboten gegründete Bestrebung, ein natur- und besucherfreundliches Gelände zu erhalten, ist wenig aussichtsreich. Es bedarf einer gemeinsamen Übernahme von Verantwortung aller Besucher, um den freien Gestaltungsraum Lohmühle zu erhalten und zu entwickeln.

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