Hohenlockstedt erhält keine Städtebauförderung

07.06.2017

Das Innenministerium hatte die Gemeinde Hohenlockstedt Anfang Februar zusammen mit 33 anderen Gemeinden aufgefordert, ihr evtl. bestehendes Interesse an einer Aufnahme in das Städtebauförderungsprogramm „Kleinere Städte und Gemeinden“ mitzuteilen. Ziel dieses Förderprogramms ist es, Klein- und Mittelstädte in ländlich geprägten Räumen als Ankerpunkt der Daseinsvorsorge für die Zukunft handlungsfähig zu machen und ihre zentralörtliche Versorgungsfunktion nachhaltig und bedarfsgerecht zu sichern und zu stärken.

Gefördert werden
- die Vorbereitung und Durchführung städtebaulicher Gesamtmaßnahmen,
- der Aufbau strategischer Netzwerke zur überörtlichen Kooperation,
- die Erarbeitung von gemeinsamen integrierten Entwicklungskonzepten mehrerer Städte oder einer Stadt und ihren Umlandgemeinden,
- Investitionen zur Umstrukturierung und bedarfsgerechten Anpassung der städtebaulichen Infrastruktur,
- die Sanierung bestehender Einrichtungen der Daseinsvorsorge,
- der Umbau leerstehender Gebäude für Folgenutzungen,
- Maßnahmen zur Schaffung und Erhaltung von Grün- und Freiräumen,
- Maßnahmen zur barrierefreien Gestaltung von Gebäuden und Flächen und
- Maßnahmen zur Aktivierung bürgerschaftlichen Engagements und der Öffentlichkeitsarbeit.

Aufgrund einer Entscheidung des Bürgermeisters hatte die Gemeinde Hohenlockstedt ihr Interesse an der Aufnahme in das Förderprogramm bekundet. Diese Interessenbekundung, die von der BIG Städtebau GmbH zu einem Honorar in Höhe von ca. 2.700,00 € erstellt worden war, beinhaltete folgende Schwerpunkte:

a) Stärkung des Sport-/Freizeit- und Naherholungsangebotes
Konkretisiert wurde dieser Schwerpunkt mit der Errichtung einer weiteren Sporthalle und der Sanierung und Erweiterung der baulichen Anlagen im Bereich der Lohmühle (Umkleide- und Sanitärräume, DLRG-Station, Kiosk und Außendusche).

b) Seniorengerechtes/generationsübergreifendes Wohnen, Wohnraumangebot
Bei diesem Schwerpunkt wurde darauf hingewiesen, dass sich in zentraler Lage in der Nähe des Ortskerns auf einem ca. 800 m² großen Grundstück ein leerstehendes ehemaliges Möbelhaus befindet, das sich für die Errichtung einer kompakten Seniorenwohnanlage anbietet. Als Nebeneffekt würde eine Beeinträchtigung des Ortsbildes durch das leerstehende Gebäude verhindert.

c) Stärkung der sozialen Infrastruktur und der Gesundheitsvorsorge
Hier wurden beispielhaft genannt die angestrebte Nutzung des Rathauses für soziale Zwecke, die eventuelle Errichtung eines Ärztehauses, die mögliche Verlegung des Jugendzentrums in den Ortskern und die Umnutzung ortsbildprägender Gebäude (z. B. das ehemalige Soldatenheim in der Kieler Straße).

d) Weitere Attraktivitätssteigerung im öffentlichen Raum/Arrondierung
Als Arrondierungsmaßnahme im öffentlichen Raum wurde die Umgestaltung der innerörtlichen Haupterschließungsstraßen „Mittelstraße“ und „Birkenallee“ bei gleichzeitiger Erhöhung der Barrierefreiheit genannt. Weiterhin könnte der Lohmühlenweg, der sich in einem sehr schlechten baulichen Zustand befindet, bedarfsgerecht ausgebaut werden, was als Nebeneffekt eine Aufwertung des Naherholungsgebietes „Lohmühle“ zur Folge hätte.

Leider hatte die Interessenbekundung keinen Erfolg. Mit Schreiben vom 11.05.2017 teilte das Innenministerium mit, dass man nach umfassender Prüfung zu dem Ergebnis gekommen sei, kein Förderangebot unterbreiten zu können. Begründet wurde dies damit, dass mit den von der Gemeinde Hohenlockstedt dargestellten städtebaulichen Problemen und vorgesehenen Maßnahmen keine städtebauliche Gesamtmaßnahme mit dem Schwerpunkt der Sicherung der Daseinsvorsorge begründet werden könne oder die vorgesehenen Maßnahmen nach den Bestimmungen der Städtebauförderung nicht zuwendungsfähig seien.