Information des Amtes Kellinghusen: Neue Regelungen für Lichtbilder

26.04.2025

Am 01.05.2025 treten in Deutschland neue Regeln beim Beantragen von Ausweisdokumenten in Kraft. Um die Sicherheit bei der Beantragung von hoheitlichen Ausweisdokumenten zu gewährleisten, werden ab diesem Datum ausschließlich digitale Lichtbilder akzeptiert. Gedruckte Fotos auf Papier sind dann nicht mehr zulässig.

Was ändert sich?
Bürgerinnen und Bürger können wählen, ob sie das Lichtbild für Ausweisdokumente im Einwohnermeldeamt selbst machen oder bei einem zertifizierten Fotodienstleister erstellen lassen.

Lichtbilder im Einwohnermeldeamt
Im Einwohnermeldeamt wird es möglich sein, Lichtbilder direkt vor Ort zu machen. Die Lichtbilder werden dort nur digital erstellt, ein Ausdruck der Bilder zur weiteren Verwendung ist nicht möglich. Die Aufnahme der Lichtbilder im Einwohnermeldeamt ist gebührenpflichtig: Die Gebühr für jedes erstellte Lichtbild pro beantragtem Ausweisdokument beträgt zusätzlich zum Dokumentenpreis 6,00 €.

Lichtbilder von privaten Fotodienstleistern
Ab dem 01. Mai 2025 dürfen Lichtbilder nur noch von zertifizierten Fotodienstleistern erstellt werden. Selbstgemachte Fotos, Bilder aus Fotokabinen oder Passfotos aus Foto-Apps sind nicht mehr erlaubt. Die Lichtbilder werden verschlüsselt über das E-Passfoto-System an die Behörden übermittelt. Ein QR-Code ermöglicht die direkte und sichere Weiterleitung. Fotos auf Papier sind dann nicht mehr zulässig.

Planung und Hinweise zur Umstellung
Die bundesweite Einführung der digitalen Lichtbilder zum 01. Mai 2025 könnte in der Anfangsphase zu technischen Herausforderungen führen. Daher empfiehlt das Amt Kellinghusen, die Beantragung neuer Ausweisdokumente frühzeitig zu planen. Bürgerinnen und Bürger sollten rechtzeitig die Gültigkeit ihrer Ausweisdokumente und die ihrer Familienmitglieder prüfen – gerade auch im Hinblick auf bevorstehende Urlaubsreisen.