Sanierung der Kieler Straße beginnt 2025

14.07.2024

Der für den Betrieb, die Sanierung und den Ausbau von Landesstraßen zuständige Landesbetrieb Bau und Verkehr (LBV) plant für das Jahr 2025 (ab März) die Sanierung der Kieler Straße. Dabei wird das Land nur die Sanierungskosten für die Fahrbahndecke und den kombinierten Geh- und Radweg auf der westlichen Seite der Kieler Straße tragen. Sofern die Gemeinde Hohenlockstedt weitere Maßnahmen wünscht, würden diese in die Planung mit aufgenommen und in der Bauphase umgesetzt werden, die Kosten hierfür müsste jedoch die Gemeinde übernehmen. Um zeitnah die notwendigen Planungen abschließen zu können, bat der LBV um eine zügige Herbeiführung gemeindlicher Beschlüsse.

Vor diesem Hintergrund hatten Besprechungen mit einem Planungsbüro und Ortstermine stattgefunden, parallel hierzu wurde diese Sanierungsmaßnahme in mehreren Sitzungen des Bauausschusses und des Umweltausschusses erörtert. Hierbei ergaben sich letztlich die folgenden Empfehlungen an die Gemeindevertretung, die sich in ihrer Sitzung am 04.07.2024 mit diesem Thema befasst hatte:

1. Überquerung an der Kreuzung L121/K47 (Ridderser Weg/Hermann-Löns-Straße)
Die Kieler Straße ist an dieser Stelle sehr breit und erschwert das gefahrlose Überqueren für Fußgänger und Radfahrer. Unfälle sind dort allerdings sehr selten, insofern gilt die Sorge der Gemeinde Hohenlockstedt weniger dem realen Unfallgeschehen, als vielmehr dem Geschwindigkeitsniveau bei der Einfahrt in die geschlossene Ortschaft. Tatsächlich erreichen zu viele Verkehrsteilnehmer die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h erst in Höhe der Einmündung zur Gorch-Fock-Straße, also gut 300 Meter hinter dem Ortsschild. Das Aufstellen einer Ampel ist unrealistisch, weil die Nutzerzahlen zu gering sind. Gleiches gilt für einen Zebrastreifen. Eine kostengünstige Lösung wäre die Auflösung des Linksabbiegers mit Errichtung einer Mittelinsel in Form von Klebebordsteinen. Es wurde daher der Gemeindevertretung empfohlen zu beschließen, dass die Kieler Straße an der Kreuzung L121/K47 ohne Abbiegestreifen gestaltet wird. Es wird eine Mittelinsel mit Klebebordsteinen aufgebracht, der Überweg wird in roter Asphaltfarbe hervorgehoben. Die gepflasterten oder bepflanzten Dreiecke in den Abfahrten zum Ridderser Weg (aus Springhoe kommend) und in die Hermann-Löns-Straße (aus der Ortsmitte kommend) bleiben erhalten. Die Flächen der bisherigen Linksabbiegestreifen werden weiß schraffiert bzw. als Sperrflächen markiert. Die Gemeindevertretung hat dieser Empfehlung einstimmig zugestimmt.

2. Neubetrachtung der bisherigen Querungshilfen (QH)/Mittelinseln
Im Zuge der Kieler Straße gibt es aktuell fünf QH, drei davon zusätzlich mit Fußgängerbedarfsampeln. Diese QH sind nicht unumstritten – sie bieten zwar zusätzliche Sicherheit, verursachen aber auch Geräuschimmissionen, nehmen den Geh- und Radwegen den notwendigen Platz und sind mancherorts durch LKW-Fahrmanöver stark beschädigt. Zudem stellte sich die Frage, warum es bei einer Ampel überhaupt eine Mittelinsel geben muss. Vor diesem Hintergrund beschloss die Gemeindevertretung einstimmig, dem LBV mitzuteilen, dass
- die Mittelinseln Einmündung Poststraße, Breite Straße und Birkenallee entfernt werden sollen,
- die Mittelinsel in Höhe KIK/Altenheim bestehen bleiben soll,
- die Mittelinsel Einmündung Amselweg bestehen bleiben soll, wenn die Verkehrsbehörde die Geschwindigkeitsreduzierung in diesem Bereich auf 30 km/h nicht genehmigt und
- die Mittelinsel Einmündung Birkenallee im Rahmen der Schulwegsicherung durch einen Zebrastreifen ersetzt werden soll.

3. Mögliche Querungshilfe in Höhe der Bushaltestellen bei der team-Tankstelle
In Höhe der Bushaltestellen zwischen den Straßen „An der Haidkoppel“ und „Lerchenweg“ kommt es häufig zu Fahrbahnquerungen durch ÖPNV-Nutzer. Insofern könnte evtl. ein Zebrastreifen sinnvoll sein. Da dies jedoch nicht unbedingt im Rahmen der Sanierungsmaßnahme erfolgen muss, ist es ausreichend, bereits jetzt vorsorglich eine Bordsteinabsenkung zwischen den beiden zukünftigen Bushaltestellenkaps vorzunehmen. Die Gemeindevertretung stimmte einstimmig zu.

4. Mögliche Entfernung des Grünstreifens zwischen Amselweg und Birkenallee
Zwischen dem Amselweg und der Birkenallee ist bei der letzten Vollsanierung der L121 ein Grün- bzw. Baumstreifen entstanden; der kombinierte Geh- und Radweg ist daher denkbar schmal. Ursache hierfür war, dass der Radverkehr nicht noch zusätzlich auf die ohnehin recht schmale Hauptfahrbahn geführt werden sollte. Es wurde daher im Bauausschuss in Erwägung gezogen, diesen Grünstreifen zu entfernen und den kombinierten Geh- und Radweg zu verbreitern. Aus Sicht des LBV sollte dies nicht gemacht werden, weil
a) ein Sicherheitstrennstreifen von 0,75 m zwischen dem in zwei Richtungen geführten Geh-/Radweg und der Straße notwendig sei und eine Verbreiterung des Geh-/Radweges demnach nicht erreicht werde,
b) darüber hinaus Ersatzpflanzungen notwendig seien, deren Ausmaß von der baumpflegerischen Bewertung der zu fällenden Bäume und ihres Zustandes abhängig sei,
c) dies zeitlich sehr aufwendig sei, weil es für jeden zu fällenden Baum eines separaten Gutachtens bedürfe, das auf Kosten der Gemeinde Hohenlockstedt zu beauftragen wäre,
d) die Entfernung der Baumwurzeln mit erheblichen Aufgrabungen in Fahrbahn, Radweg und ggf. Entwässerungseinrichtungen verbunden sei und
e) die gesamte Maßnahme den Rahmen einer einfachen Deckensanierung, wie sie in der Kieler Straße geplant sei, weit überschreite und die entstehenden Kosten für die Gemeinde in keinem Verhältnis zum erhofften Effekt stünden.
Auf Empfehlung des Bauausschusses und des Umweltausschusses beschloss die Gemeindevertretung daher einstimmig, der Argumentation des LBV zu folgen und den vorhandenen Grünstreifen zwischen Amselweg und Birkenallee zu erhalten.

5. Rotmarkierungen an Einmündungen und Kreuzungen
Im Verkehrskonzept 2014 wurde festgelegt, alle Radwegüberführungen entlang der Kieler Straße sicherheitsstärkend mit blauer Signalfarbe zu kennzeichnen. Dies wurde bis heute jedoch nicht umgesetzt. Nach Auffassung des Bauausschusses soll an dieser Forderung grundsätzlich festgehalten werden, wobei der LBV darauf hingewiesen hatte, dass die Signalfarbe heute nicht mehr blau, sondern dunkelrot sei. Es wurde der Gemeindevertretung daher empfohlen zu beschließen, auf Kosten der Gemeinde eine Rotmarkierung an allen Geh- und Radüberwegungen entlang des kombinierten Geh- und Radweges an der Westseite der Kieler Straße sowie an der geplanten Fußgänger- und Radfahrerüberquerung der Kreuzung L121/K47 (siehe Nr. 1) aufbringen zu lassen und hierfür die verkehrsrechtlichen Anordnungen einzuholen. Die Gemeindevertretung stimmte dieser Empfehlung einstimmig zu.

6. Mitsanierung des Gehweges an der Ostseite der L121
Im Rahmen einer Ortsbegehung wurde festgestellt, dass die Gehwege zwischen den Einmündungen der Straße „An der Haidkoppel“ und der „Klaus-Groth-Straße“ sowie überall dort, wo bislang rotes Gehwegpflaster verlegt worden ist, sanierungsbedürftig sind. Die Kosten der Bordstein- und Gehwegsanierung sind von der Gemeinde zu tragen. Gleichwohl empfahl der Bauausschuss der Gemeindevertretung zu beschließen, dass im Zuge der Sanierung der L121 eine Mitsanierung des Gehweges zwischen den Einmündungen der Straße „An der Haidkoppel“ und der „Klaus-Groth-Straße“ sowie an allen östlichen Gehwegbereichen mit rotem Pflaster erfolgen soll. Die Gemeindevertretung folgte dieser Empfehlung einstimmig.

7. Verbesserung der Geh- und Radwegüberführung L121/Breite Straße
Der Fußgänger- und Radfahrerüberweg an der Einmündung zur Breiten Straße kann nicht als optimal bezeichnet werden. Hier geraten die an der Einmündung wartenden Fahrzeuge und der Querungsverkehr häufig in gefahrenträchtige Situationen. Ein Grund dafür liegt im Erfordernis, dass der einmündungswillige Fahrer sehr weit vorfahren muss, um am Eckhaus (Kieler Straße 65) vorbei den Verkehr der Kieler Straße einsehen zu können. Zumindest bei größeren Fahrzeugen bleibt es dann nicht aus, dass der markierte Fußgänger- und Radfahrerüberweg versperrt wird. Da es derzeit keine klar erkennbare Lösung für dieses Problem gibt, wurde das Planungsbüro gebeten, mögliche Alternativen - auch unter Einbeziehung einer Verlegung der Ampelanlage - zu prüfen. Die Gemeindevertretung beschloss daher einstimmig, den Planungsentwurf abzuwarten und zu einem späteren Zeitpunkt die finale Planung zu bewerten und darüber zu beschließen.

8. Barrierefreiheit an den Bushaltestellen
Die Barrierefreiheit an den Bushaltestellen soll verbessert werden. Dies beträfe im Zuge der Kieler Straße nicht alle vorhandenen sechs Haltestellen bzw. Haltebuchten, sondern nur jene vier, die zukünftig im ÖPNV-Regionalplan vorgesehen sind. Eine Möglichkeit wäre, sogenannte „Buskaps“ einzurichten. Dies sind markierte Flächen auf den Hauptfahrbahnen (keine Bushaltebuchten mehr erforderlich, diese wären zurückzubauen). Hält der Bus dort an, darf der rückwärtig wartende Fahrzeugverkehr nicht an ihm vorbeifahren. Der Bauausschuss erachtete dies als grundsätzlich gute Lösung und empfahl der Gemeindevertretung zu beschließen, den LBV mit der Einrichtung von Buskaps zu beauftragen und nach Abschluss der Planungen die Details dazu darzustellen. Diese Empfehlung wurde seitens der Gemeindevertretung einstimmig zum Beschluss erhoben.

9. Rotpflaster (statt Schwarzasphalt) im Ortskern
Bei der Sanierung der Kieler Straße in den 1990er-Jahren wurden Geh- und Radwege im Zentrum in Rotpflaster gestaltet. Im Kern der Kieler Straße ist es ein Backsteinpflaster, im südlichen und nördlichen Bereich des Zentrums ein Betonpflaster. Das Land wird im Zuge der anstehenden Baumaßnahmen nur die Kosten einer durchgehende Geh- und Radwegegestaltung in Schwarzasphalt tragen. Für eine fortgesetzte Alternativpflasterung trägt die Gemeinde die Mehrkosten. Das aktuell vorhandene Backsteinpflaster gilt als sehr nässeempfindlich (wenig Griffigkeit bzw. erhöhte Rutschgefahr). Der Bauausschuss war sich einig, dass dort, wo es heute rotes Pflaster gibt, auch zukünftig ein rotes Pflaster verlegt werden soll. Die beiden Areale mit dem Rotbetonpflaster erscheinen grundsätzlich noch in Ordnung zu sein, dürften aber aufgrund ihres Alters (> 30 Jahre) in den kommenden Jahren Schaden nehmen. Das im Ortskern verlegte Backsteinpflaster ist bei Nässe zu glatt und sollte in jedem Fall durch griffigere Rotbetonsteine ersetzt werden. Dies gilt nicht nur für die Westseite der L121, sondern auch für das Backsteinpflaster auf der Ostseite der Straße. Finanziell wirkt sich das dergestalt aus, dass eine Pflasterbefestigung für Gehwege zwar ca. 30 % teurer ist als Asphalt (10,00 €/m²), bei der Unterhaltung, insbesondere bei Leitungsaufgrabungen, aber erheblich günstiger wäre. Nach eingehender Erörterung empfahl der Bauausschuss der Gemeindevertretung zu beschließen, dass überall dort, wo heute entlang der Kieler Straße ein Rotbeton- oder Rotklinkerpflaster liegt, ein Rotbetonpflaster verlegt wird. Die Mehrkosten gegenüber Schwarzasphalt trägt die Gemeinde. Die Gemeindevertretung stimmte dieser Empfehlung einstimmig zu. Zusätzlich sollen die genauen Eigentumsverhältnisse für den Parkplatz vor der Volks- und Raiffeisenbank und dem Bäckerei-Shop ermittelt werden, um anschließend den/die Eigentümer über die Sanierungspläne der Straße und des Geh- und Radweges zu informieren. Der/Die Eigentümer möge/n sodann entscheiden, ob er/sie im Zuge der Sanierungsmaßnahmen sein/ihr Grundstück ebenfalls neu pflastern möchte/n. Der LBV würde diese Maßnahmen mitplanen und ausführen lassen und dem/den Eigentümer/n die Mehrkosten in Rechnung stellen. Erst nach einer Entscheidung zugunsten oder zuungunsten einer Mitsanierung entscheidet die Gemeindevertretung, ob und inwieweit dann auch das gemeindeeigene Eckgrundstück an der Einmündung Kieler Straße/Breite Straße neu zu gestalten wäre.

10. Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h
Bis auf wenige Straßen oder Teilstraßen ist der Ort Hohenlockstedt fast vollständig mit 30 km/h-Zonen oder Streckengeboten beschildert. Dies hat sich allerorten gut bewährt. Für die Kieler Straße gibt es eine solche Regelung bis dato nicht. Um einen etwaigen Sicherheitsverlust aufgrund der Entfernung der Mittelinseln auffangen zu können, sprach sich der Bauausschuss dafür aus, die Höchstgeschwindigkeit zwischen den Einmündungen Bahnhofstraße und Lerchenweg (auf der anderen Seite bis zur Hebbelstraße) auf 30 km/h zu beschränken. Dabei handelt es sich um einen verkehrsrechtlichen Regelungsaspekt, der sich nicht auf die bauliche Planung auswirkt. Der Bauausschuss empfahl daher der Gemeindevertretung, bei der Verkehrsaufsicht des Kreises Steinburg die Einrichtung einer 30 km/h-Strecke für die Kieler Straße (Teilstück zwischen Lerchenweg und Bahnhofstraße bzw. Bahnhofstraße und Hebbelstraße) zu beantragen. Die Gemeindevertretung stimmte dem einstimmig zu.

11. Parkbuchten, Großbäume und Wurzelwerk
Kaum eine andere Gemeinde vergleichbarer Größe bietet im Innerortsbereich so viel kostenlosen Parkraum wie Hohenlockstedt. Dies umfasst auch die zentral gelegene Kieler Straße. Anzahl, Ausgestaltung und Beschilderung von Parkbuchten gaben bisher keinen oder kaum Anlass zur Kritik. Wenn auch zuweilen moniert wurde, dass die Breite der Parkbuchten recht knapp bemessen sei, so sei festgehalten, dass dies der Ordnung des zur Verfügung stehenden Raums geschuldet ist (also der Fahrbahnbreite einer Landesstraße, den Geh- und Radwegen, den Parkbuchten, dem Begleitgrün und dem Ausgleich für raumgreifende Querungshilfen). Die Sanierung der L121 sollte möglichst so erfolgen, dass das Parkraumangebot in Quantität und Qualität erhalten bleibt. Bei zahlreichen Großbäumen sind jedoch durch hochdrückendes Wurzelwerk Gefahrenstellen entstanden. Ein Entfernen der Bäume ist nach Auskunft durch den LBV so gut wie unmöglich. Darüber hinaus sind bereits alle Sanierungsarbeiten, die in der Nähe von Baumwurzelwerk erfolgen, mit einem Gutachten für jeden einzelnen Baum zu begleiten. Die Kosten hierfür hat die Gemeinde zu tragen. Vor diesem Hintergrund empfahl der Umweltausschuss der Gemeindevertretung, für die Großbäume an der Ostseite der Kieler Straße Baumgutachten zu beauftragen, um im Einzelnen über das weitere Vorgehen entscheiden zu können. Dem wurde einstimmig zugestimmt.

12. Geh- und Radwege außerhalb des Ortszentrums
In den Teilstücken vom Schäferweg bis zur Firmeneinfahrt Kage und vom Ridderser Weg bis zum Lerchenweg will der LBV keinen Schwarzasphalt aufbringen, sondern ein wasserbindendes Material (ähnlich wie beim Radweg an der B206). Der Bauausschuss regte an, diesem Vorhaben nur zuzustimmen, wenn der LBV zusichert, dass der Untergrund durch Fahrradfahrer besser zu befahren ist, als entlang der B206 (Lohbarbek) oder entlang der B77 (in Höhe der Ortschaft Peissen). Dieser Vorgehensweise stimmte die Gemeindevertretung einstimmig zu.

13. Holztafeln (Baumtore) am Ortseingang (Springhoe)
Das Verkehrskonzept 2014 hatte die Aufstellung von Holztafeln (Baumtoren) an den Ortseingängen empfohlen. Für die L121/Springhoe ist dies noch nicht umgesetzt. Dies sollte nach Auffassung des Bauausschusses - um den optisch-psychologischen Einengungscharakter zu verstärken - nachgeholt werden. Die Kosten hierfür trägt die Gemeinde. Die Aufstellung soll jedoch erst erfolgen, wenn alle Sanierungsmaßnahmen entlang der Kieler Straße und der L121/Ortsteil Springhoe abgeschlossen sind. Der Bauausschuss wird zu gegebener Zeit darauf zurückkommen.

14. Einrichtung von E-Ladestationen
Im Zuge der aufwachsenden E-Mobilität dürfte es bei der Überplanung der Ortsdurchfahrt sinnvoll sein, den Aspekt „E-Ladestationen“ gedanklich mit zu prüfen und ggf. umzusetzen. Der Umweltausschuss hatte sich hiermit beschäftigt und der Gemeindevertretung empfohlen zu beschließen, die Planungen zur Neugestaltung der Bushaltestellen abzuwarten, um dann über die weitere Gestaltung einzelner Bushaltestellen als Mobilitätsstationen zu beraten. Dem stimmte die Gemeindevertretung einstimmig zu.

15. Planung der Bauzeit in mehreren Phasen
Hinsichtlich der Bauzeit favorisiert der Gewerbe- und Bürgerverein Hohenlockstedt ein Mehrphasenkonzept. Der LBV akzeptiert dies; er wird eigenständig an alle Gewerbetreibenden herantreten und zeitnah notwendige Informationen geben. Darüber hinaus bat der LBV darum, während der Bauphasen über die Internetseiten der Gemeinde Hohenlockstedt tagesaktuelle Informationen streuen zu dürfen (wann ist konkret was gesperrt oder noch/wieder zu erreichen? ...). Dem wurde seitens der Gemeindevertretung einstimmig zugestimmt.