Am 12.03.2026 fand in der Gaststätte „Zur Dorfschmiede“ in Ridders eine Sitzung der Gemeindevertretung Hohenlockstedt statt. Nach der Begrüßung der Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter und der neunundvierzig erschienenen Einwohnerinnen und Einwohner durch Bürgermeister Wolfgang Wein (CDU) wurde folgende Tagesordnung abgehandelt:
TOP 1 - Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Bürgermeister Wein eröffnete die Sitzung und stellte aufgrund der Anwesenheit von siebzehn Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern die Beschlussfähigkeit fest. Es fehlten Hans-Jürgen Thurau und Maike Jenssen (beide BfH).
TOP 2 - Bekanntgabe von in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüssen
Bürgermeister Wein gab bekannt, dass die Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 04.12.2025 keine Beschlüsse nichtöffentlich gefasst hatte.
TOP 3 - Anträge zur Tagesordnung
Einwände gegen die Tagesordnung wurden nicht erhoben. Es wurde mit 16 Ja-Stimmen bei einer Nein-Stimme (Klauspeter Damerau) beschlossen, im Rahmen der Dringlichkeit einen neuen TOP 24 „Sanierung des Lohmühlengebäudes“ in die Tagesordnung aufzunehmen und alle Punkte öffentlich zu behandeln.
TOP 4 - Einwohnerfragestunde Teil 1
Es wurden keine Fragen gestellt.
TOP 5 - Beschlussfassung über evtl. Einwendungen gegen das Protokoll Nr. 5/2025
Es wurden keine Einwände erhoben.
TOP 6 - Mitteilungen des Bürgermeisters
Bürgermeister Wein teilte Folgendes mit:
a) Am 20.06.2026 findet in Hohenlockstedt der Christopher-Street-Day statt.
b) Am 06.06.2026 begeht die Ortswehr Lockstedter Lager im Rahmen eines „Tags der offenen Tür“ ihr 125jähriges Jubiläum.
c) Im nächsten Jahr wird die Gemeinde Hohenlockstedt 100 Jahre alt.
d) Der „Finnentag“, der am 28.02.2026 stattgefunden hatte, war gut besucht; es war auch viel „Prominenz“ anwesend.
TOP 7 - Anfragen der Gemeindevertreter/innen
Schriftliche Anfragen lagen nicht vor, mündliche Anfragen erfolgten nicht.
TOP 8 - Ehrung eines Gemeindevertreters
Dieter Thara (BfH) wurde durch Bürgermeister Wein für sein 35jähriges kommunalpolitisches Engagement geehrt. Er erhielt eine Urkunde und den Gemeindeteller.
TOP 9 - Sachstände aus dem Ortsentwicklungskonzept/Bericht aus dem Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz und Energiewende
Der Vorsitzende des Umweltausschusses, Carsten Fürst (BfH), berichtete, dass sich das Gremium derzeit mit der Erstellung von drei Konzepten befasst, nämlich
a) dem Klimaschutzkonzept,
b) dem Freiflächenpflegekonzept und
c) dem Mobilitätskonzept.
TOP 10 - Aufstellung der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Grundstück Ridders 40 der Gemeinde Hohenlockstedt
Im Flächennutzungsplan ist die in Rede stehende Fläche als „Fläche für die Landwirtschaft“ dargestellt. Damit dort eine Maschinenhalle errichtet werden kann, ist eine Änderung dieser Darstellung notwendig. Der Aufstellungsbeschluss wurde einstimmig gefasst.
TOP 11 - Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 32 „Lohnunternehmen Ridders“ für das Grundstück Ridders 40 der Gemeinde Hohenlockstedt
Ziel dieses Bauleitplanverfahrens ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ausweisung eines Sondergebietes „Lohnunternehmen“ zu schaffen. Auch dieser Beschluss wurde einstimmig gefasst.
TOP 12 - Neufassung der Richtlinie über die Förderung des Sports in der Gemeinde Hohenlockstedt
Der Sozialausschuss hatte aus drei Vorschlägen (Verwaltung, CDU und BfH) eine Neufassung der seit 2004 geltenden Richtlinie erarbeitet und der Gemeindevertretung zur Annahme empfohlen. Diese folgte der Empfehlung einstimmig.
TOP 13 - Entlassung des Ortswehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Hungriger Wolf-Bücken
Herr Gerd Manthey hatte um Entlassung aus dem Amt des Ortswehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Hungriger Wolf-Bücken gebeten. Diesem Wunsch ist die Gemeinde durch die Aushändigung der Entlassungsurkunde durch Bürgermeister Wein nachgekommen.
TOP 14 - Zustimmung zur Wahl des neuen Ortswehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Hungriger Wolf-Bücken der Gemeinde Hohenlockstedt
Der Wahl von Herrn Marc Quade durch die Mitgliederversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Hungriger Wolf-Bücken zum Ortswehrführer wurde seitens der Gemeindevertretung einstimmig zugestimmt.
TOP 15 - Ernennung und Vereidigung des Ortswehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Hungriger Wolf-Bücken
Bürgermeister Wein ernannte Herrn Marc Quade zum Ortswehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Hungriger Wolf-Bücken und vereidigte ihn.
TOP 16 - Zustimmung zur Wahl des stellvertretenden Ortswehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Ridders der Gemeinde Hohenlockstedt
Der Wahl von Herrn Matthias Tiemann durch die Mitgliederversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Ridders zum stellvertretenden Ortswehrführer wurde seitens der Gemeindevertretung einstimmig zugestimmt.
TOP 17 - Ernennung und Vereidigung des stellvertretenden Ortswehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Ridders
Bürgermeister Wein ernannte Herrn Matthias Tiemann zum stellvertretenden Ortswehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Ridders und vereidigte ihn.
TOP 18 - Zustimmung zur Wahl des stellvertretenden Ortswehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Springhoe-Hohenfiert der Gemeinde Hohenlockstedt
Der Wahl von Herrn André Fellehner durch die Mitgliederversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Springhoe-Hohenfiert zum stellvertretenden Ortswehrführer wurde seitens der Gemeindevertretung einstimmig zugestimmt.
TOP 19 - Ernennung und Vereidigung des stellvertretenden Ortswehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Springhoe-Hohenfiert
Bürgermeister Wein ernannte Herrn André Fellehner zum stellvertretenden Ortswehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Springhoe-Hohenfiert und vereidigte ihn.
TOP 20 - Durchführung einer Einwohnerbefragung
Die CDU-Fraktion hatte in den vergangenen vier Jahren mehrfach den Antrag gestellt, die Straßenbaubeitragssatzung aufzuheben. Dies war jedoch nicht von Erfolg gekrönt, da die BfH-Fraktion und die SPD-Fraktion jedes Mal dagegen gestimmt hatten. Auf Empfehlung des Personal- und Koordinierungsausschusses hatte die Gemeindevertretung stattdessen mit den Stimmen der BfH und der SPD beschlossen, eine Einwohnerbefragung zu diesem Thema durchzuführen. Der Vorsitzende der BfH-Fraktion, Carsten Fürst, hat diesbezüglich einen Fragebogen erstellt, der als Fragestellung aber lediglich folgende Alternative enthält:
Sind Sie dafür, dass die Straßenbaubeitragssatzung der Gemeinde Hohenlockstedt aufgehoben wird und die Kosten für die Herstellung, den Ausbau, die Erneuerung und den Umbau von Gemeindestraßen, die bisher anteilig auf die Eigentümerinnen und Eigentümer der durch diese Straßen erschlossenen Grundstücke umgelegt wurden, künftig durch eine Erhöhung der Grundsteuer für Wohn- und betriebliche Grundstücke und land- und forstwirtschaftliche Betriebe finanziert werden sollen?
Es entwickelte sich zu diesem Punkt eine längere Diskussion, an der sich die Gemeindevertreter Udo Bujack (CDU), Carsten Fürst (BfH) und Jürgen Klein (SPD) beteiligten. Während Jürgen Klein lediglich darauf hinwies, dass die Gemeinde Hohenlockstedt verschuldet sei und das Geld der Grundstückseigentümer daher benötige, wies Udo Bujack im Namen der CDU-Fraktion, die diese Befragung ablehnt, in seinen Ausführungen auf Folgendes hin:
a) Die Einwohnerbefragung bindet Arbeitskraft der Verwaltung und verursacht nach Berechnung der Verwaltung Kosten in Höhe von 12.000,00 €. Hierbei wurde das Honorar des Referenten einer Informationsveranstaltung noch nicht berücksichtigt.
b) Der Fragebogen beinhaltet nicht alle Alternativen (Erhöhung der Grundsteuer, Einführung wiederkehrender Straßenbaubeiträge, Deckung der Kosten aus dem allgemeinen Haushalt). Wenn die Einwohnerinnen und Einwohner die Möglichkeit hätten, aus diesen drei Alternativen eine auszuwählen, hätte die Befragung einen Sinn. Aber die Beschränkung auf lediglich eine Alternative würde alle Einwohnerinnen und Einwohner, die eine andere Alternative bevorzugen, von der Befragung ausschließen.
c) In Hohenlockstedt gibt es eine Landesstraße und mehrere Kreisstraßen. Die Eigentümer der Grundstücke, die an diesen Straßen liegen, zahlen keine Ausbaubeiträge. Insofern können diese Grundstückseigentümer völlig gefahrlos für die Nichtaufhebung der Satzung stimmen, weil sie wissen, dass sie nicht zahlen müssen.
d) Die Eigentümer von vermieteten Immobilien können ohne Bedenken für eine Aufhebung der Satzung und eine Anhebung der Grundsteuer stimmen, weil sie wissen, dass sie die Grundsteuer über die Betriebskosten auf die Mieter umlegen können.
e) Die Befragung gilt nur dann als repräsentativ, wenn die Fragestellung mehrheitlich mit „Ja“ oder „Nein“ beantwortet wird und diese Mehrheit mindestens 20 % der befragten Einwohnerinnen und Einwohner beträgt. Da nach Mitteilung der Verwaltung 5.033 Einwohnerinnen und Einwohner befragt werden sollen, müssten sich mindestens mehr als 1.000 Einwohnerinnen und Einwohner für „Ja“ oder „Nein“ entscheiden. Dies ist absolut unrealistisch, zumal sich diejenigen, die für eine andere Alternative als die Anhebung der Grundsteuer sind, wahrscheinlich gar nicht an der Aktion beteiligen werden. Insofern dürfte die Zahl der „Rückläufer“ ziemlich gering sein und das erforderliche Quorum nicht erreichen. Auch dies spricht für den Verzicht auf die Befragung.
Für die Durchführung der Befragung stimmten letztlich 10 Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter (BfH-Fraktion und SPD-Fraktion), während 7 Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter (CDU-Fraktion und Klauspeter Damerau) dagegen stimmten.
TOP 21 - Verschiedenes
Es erfolgten keine Wortmeldungen.
TOP 22 - Einwohnerfragestunde Teil 2
a) Ein Einwohner wollte wissen, wann mit einer Entscheidung über die Aufhebung bzw. Nichtaufhebung der Straßenbaubeitragssatzung zu rechnen sei. Hierzu konnten keine konkreten Daten genannt werden. Derselbe Einwohner bemängelte, dass in der Presse fälschlicherweise berichtet worden war, dass die gesamte Kieler Straße gesperrt sei, obwohl dies lediglich für ein kurzes Stück galt.
b) Ein Einwohner kritisierte, dass der Bürgermeister den Neujahrsempfang verlassen hatte, um an einer anderen Veranstaltung teilzunehmen. Bürgermeister Wein begründete dies.
c) Ein anderer Einwohner wies darauf hin, dass derzeit zahlreiche Lastkraftwagen den Lohmühlenweg befahren, und wollte wissen, ob hierfür Gründe bekannt sind. Ihm wurde geantwortet, dass dies im Zusammenhang steht mit der Sanierung der Kieler Straße.
TOP 23 - Schleswig-Holstein Netz Beteiligungs-AG / Satzungsänderung zwecks Anhebung der Wertgrenze der durch den Aufsichtsrat zustimmungsbedürftigen Geschäfte
Der Satzungsänderung wurde einstimmig zugestimmt.
TOP 24 - Sanierung des Lohmühlengebäudes
Nachdem nunmehr die aktualisierten Kostenschätzungen vorliegen, musste eine Entscheidung getroffen werden, ob eine Teilsanierung (ca. 525.000,00 € - nur Sommernutzung) oder eine Vollsanierung (ca. 996.000,00 € - Ganzjahresnutzung) vorgenommen werden soll. Nach eingehender Erörterung stimmten 9 Gemeindevertreter/innen für eine Teilsanierung, 5 für eine Vollsanierung und 3 enthielten sich der Stimme. Der Bauausschuss wurde beauftragt, das Sanierungsverfahren zügig fortzuführen.

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