Am 23.07.2025 fand in der Gaststätte „Zur Dorfschmiede“ eine Sitzung der Gemeindevertretung Hohenlockstedt statt. Nach der Begrüßung der Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter und der anwesenden ca. achtzig Einwohnerinnen und Einwohner durch den stellvertretenden Bürgermeister Dieter Thara (BfH) wurde folgende Tagesordnung abgehandelt:
TOP 1 - Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Stellvertretender Bürgermeister Thara eröffnete die Sitzung und stellte aufgrund der Anwesenheit von fünfzehn Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern die Beschlussfähigkeit fest. Es fehlten Wolfgang Wein und Birgit Wein (beide CDU), Maike Jenssen (BfH) und Marc Hintze (SPD).
TOP 2 - Anträge zur Tagesordnung
Einwände gegen die Tagesordnung wurden nicht erhoben. Stellvertretender Bürgermeister Thara stellte sodann den Antrag, den Punkt „Resolution zum Erhalt des Wertstoffhofes Hohenlockstedt“ im Rahmen der Dringlichkeit als neuen TOP 17 in die Tagesordnung aufzunehmen. Diesem Antrag wurde einstimmig zugestimmt. Ebenso einstimmig wurde beschlossen, die Tagesordnungspunkte 20 bis 22 nichtöffentlich und alle anderen öffentlich zu behandeln.
TOP 3 - Einwohnerfragestunde Teil 1
Ein Einwohner nahm Bezug auf TOP 14 dieser Sitzung (Windenergievorhaben) und machte umfangreiche Ausführungen zu den negativen Auswirkungen, wofür er nach seinem Redebeitrag von fast allen anwesenden Zuhörerinnen und Zuhörern langanhaltenden Applaus erhielt. Eine Einwohnerin stellte im Anschluss daran mehrere Fragen zum Thema „Straßenbaubeitragssatzung“, u. a. wie die Umfrage formuliert werde, wie man mit dem Ergebnis der Einwohnerbefragung umgehe und wie bei einem Abstimmungsverhältnis von 51:49 verfahren werde. Eine klare Antwort hierauf erhielt sie nicht. Eine andere Einwohnerin fragte, wann das Protokoll über die Anliegerversammlung Lohmühlenweg versandt werde. Stellvertretender Bürgermeister Thara teilte hierzu mit, dass die Verwaltung dieses vor einem Tag zur Post gegeben hätte.
TOP 4 - Beschlussfassung über evtl. Einwendungen gegen das Protokoll Nr. 2/2025 vom 20.03.2025
Es wurden keine Einwendungen vorgebracht.
TOP 5 - Mitteilungen des Bürgermeisters
Stellvertretender Bürgermeister Thara teilte lediglich mit, dass mit der Sanierung der Kieler Straße am 25.09.2025 begonnen und die Baumaßnahme unter Rücksichtnahme auf die Gewerbetreibenden in vierzehn Bauabschnitten durchgeführt werde.
TOP 6 - Anfragen der Gemeindevertreter/innen
Es erfolgten keine Wortmeldungen.
TOP 7 - Ehrung eines Gemeindevertreters
Der Vorsitzende ehrte den Gemeindevertreter Tobias Soyka (SPD) für dessen 20jährige kommunalpolitische Tätigkeit und überreichte eine Urkunde und den Gemeindepin.
TOP 8 - Satzung (Nachtrag 14) zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Hohenlockstedt
Gemeindevertreter Frank Ritter (CDU) erläuterte in seiner Funktion als Vorsitzender des Personal- und Koordinierungsausschusses die Änderungen. Es werden
a) die Möglichkeit der Durchführung von Sitzungen in Form einer Videokonferenz in die Hauptsatzung aufgenommen,
b) die Ermächtigung des Bürgermeisters zur Ausübung von Mitwirkungs- und Beteiligungsrechten der Gemeinde den geänderten Vorschriften (u. a. Baugesetzbuch, Landesbauordnung und Landesnaturschutzgesetz) angepasst,
c) der Bekanntmachungskasten in der Breiten Straße (Einmündung Deutsch-Ordens-Straße) entfernt, so dass es nur noch die Kästen in der Wilhelmstraße (Rathaus), Breiten Straße (Marktplatz) und Hermann-Löns-Straße (Jugendzentrum) gibt, dafür erfolgt jedoch die Veröffentlichung bestimmter Bekanntmachungen im Internetportal des Landes Schleswig-Holstein und
d) die Wertgrenzen für Verträge nach § 29 Abs. 2 GO den derzeitigen Notwendigkeiten angepasst.
Die Beschlussfassung zu a) bis d) erfolgte einstimmig.
TOP 9 - Aufstellung des 1. Nachtrages zur Satzung der Gemeinde Hohenlockstedt über die Festlegung des Außenbereichs gemäß § 35 Abs. 6 Baugesetzbuch (BauGB) für den Ortsteil Springhoe
Frank Ritter erläuterte auch hier - diesmal in seiner Funktion als Vorsitzender des Bauausschusses - den Inhalt der Änderung der Außenbereichssatzung. Der Geltungsbereich wurde erweitert und umfasst nunmehr die Fläche entlang der Straße „Springhoe“, anschließend an das Grundstück Springhoe 37 bis einschließlich eines Teilbereiches des Grundstücks Springhoe 45/45 a. Zulässig sind in diesem Bereich Einzelhäuser mit höchstens jeweils zwei Wohnungen, die Mindestgrundstücksgröße beträgt jeweils 600 m². Der Beschluss zur Aufstellung des 1. Nachtrages wurde einstimmig gefasst.
TOP 10 - Aufhebung des Betretungsverbotes Lohmühle sowie Anpassung der Badeordnung
Aufgrund der Verordnung zum Schutz vor schädlichen Einwirkungen durch Geräusche vom 20.07.2022 wurde das Betretungsrecht eingeschränkt, und zwar durfte das Lohmühlengelände in den Monaten April bis September in der Zeit von 23.00 Uhr bis 05.00 Uhr nicht betreten werden. Überwacht wurde die Einhaltung der Verordnung durch einen Sicherheitsdienst. Die Auswertung hat nunmehr ergeben, dass in diesem Zeitraum keine größeren Zwischenfälle zu verzeichnen waren, so dass das Betretungsverbot aufgehoben werden konnte. Hierzu musste die Badeordnung geändert werden. Weiterhin enthielt die Badeordnung die Regelung „Das Baden von Nichtschwimmern außerhalb des Nichtschwimmerbereichs ist nicht erlaubt.“ Da es keinen separaten Nichtschwimmerbereich gibt, ist diese Regelung aus der Badeordnung zu entfernen. Im Rahmen der Erörterung wies Gemeindevertreter Udo Bujack (CDU) darauf hin, dass die Badeordnung unter Punkt 7 Buchstabe i) das Stand-up-Paddling verbietet. Seinerzeit wurde als Grund hierfür angeführt, dass die Untere Naturschutzbehörde (UNB) dies untersagt hätte. Es liegt jedoch eine Stellungnahme der UNB vor mit der Aussage, dass Stand-up-Paddling gestattet sei, wenn es hierfür einen eigenen Ein- und Ausstiegsbereich gäbe. Vor diesem Hintergrund wurde der fachlich zuständige Ausschuss für Jugend, Sport und Soziales gebeten, diesen Punkt noch einmal zu erörtern. Ansonsten wurde die geänderte Badeordnung einstimmig beschlossen.
TOP 11 - Nachwahl von zwei Mitgliedern für den Dorfvorstand der Dorfschaft Bücken/Hungriger Wolf
Der bisherige Dorfvorsteher Reimer Quade und das Mitglied des Dorfvorstandes Kerstin Hedt haben ihre Ämter niedergelegt und sind somit aus dem Vorstand ausgeschieden mit der Folge, dass zwei Mitglieder nachgewählt werden müssen. Bereiterklärt zur Übernahme dieses Amtes haben sich Angela Schierbecker und Matthias Jahnke. Stellvertretender Bürgermeister Thara verabschiedete Frau Hedt und Herrn Quade und überreichte jeweils eine Urkunde und eine Ehrengabe. Nach der einstimmigen Wahl von Frau Schierbecker und Herrn Jahnke in den Dorfvorstand verpflichtete Dieter Thara beide zur gewissenhaften Erfüllung ihrer Obliegenheiten.
TOP 12 - Genehmigung des Einnahme- und Ausgabeplans über das Sondervermögen für die Kameradschaftspflege 2025 der Freiwilligen Feuerwehr Ortswehr Lockstedter Lager
Der von der Feuerwehr vorgelegte Einnahme- und Ausgabeplan für das Haushaltsjahr 2025 wurde einstimmig genehmigt.
TOP 13 - Einnahme- und Ausgaberechnung über das Sondervermögen für die Kameradschaftspflege der Freiwilligen Feuerwehr Ortswehr Lockstedter Lager für das Haushaltsjahr 2024
Die von der Ortswehr Lockstedter Lager vorgelegte Einnahme- und Ausgaberechnung für das Haushaltsjahr 2024 wurde zur Kenntnis genommen.
TOP 14 - Windenergievorhaben im Gebiet der Gemeinde Hohenlockstedt
Die Gemeindevertretung hatte am 25.11.2021 das Konzept zur Prüfung und Genehmigung von Solarparks bzw. Photovoltaikfreiflächenanlagen beschlossen, welches u. a. beinhaltet, dass Windkraftanlagen im Gemeindegebiet nicht zulässig sind. Da nunmehr von einem Investor ein Windenergieprojekt im Umweltausschuss vorgestellt worden ist, wäre zu prüfen, ob die damalige Auffassung auch heute noch gilt. Der Umweltausschuss hatte in seiner Sitzung am 15.07.2025 mit 5 Ja-Stimmen bei 3 Nein-Stimmen und einer Enthaltung folgende Empfehlung ausgesprochen: „Die Gemeinde Hohenlockstedt befürwortet Windenergievorhaben im Gemeindegebiet im Grundsatz. Die Gemeinde entscheidet jedoch im Einzelfall und nach Vorgesprächen mit möglichen Interessenten, ob die Ausweisung eines konkreten Windenergiegebietes angestrebt wird und die entsprechenden Verfahren (Bauleitplanverfahren, Zielabweichungsverfahren) hierfür angeschoben werden sollen. Das Konzept zur Prüfung und Genehmigung von Solarparks bzw. Photovoltaikfreiflächenanlagen im Gemeindegebiet Hohenlockstedt ist im nächsten Schritt noch anzupassen, da in dem Konzept aufgeführt ist, dass die Gemeinde gegen Windenergieanlagen ist.“
Der Vorsitzende des Umweltausschusses Carsten Fürst erläuterte den Sachstand, der ausgiebig diskutiert wurde. Hierbei gaben neben Carsten Fürst noch Tobias Soyka (SPD) und Udo Bujack (CDU) eine Stellungnahme ab. Tobias Soyka sprach sich dabei vorbehaltlos für die Nutzung der Windenergie aus, während Udo Bujack dies zwar grundsätzlich befürwortet, nicht aber unter den derzeitigen Rahmenbedingungen. Es müsse zunächst wie bei den Solarparks und Photovoltaikfreiflächenanlagen ein Konzept erstellt werden, welches sicherstellt, dass der Abstand zur Wohnbebauung so groß ist, dass auf keinem Grundstück die negativen Auswirkungen der Windkraftanlagen zu spüren sind. Dies wurde am Ende der Diskussion aufgegriffen und mit 10 Ja-Stimmen bei 5 Nein-Stimmen folgender Beschluss gefasst:
a) Die Gemeinde Hohenlockstedt befürwortet Windenergievorhaben im Gemeindegebiet im Grundsatz. Die Gemeinde entscheidet jedoch im Einzelfall und nach Vorgesprächen mit möglichen Interessenten, ob die Ausweisung eines konkreten Windenergiegebietes angestrebt wird und die entsprechenden Verfahren (Bauleitplanverfahren, Zielabweichungsverfahren) hierfür angeschoben werden sollen.
b) Es ist durch den Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz und Energiewende ein Konzept zur Prüfung und Genehmigung von Windkraftanlagen im Gemeindegebiet Hohenlockstedt zu erstellen.
TOP 15 - Beratung zu der bestehenden Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die Herstellung, den Ausbau, die Erneuerung und den Umbau von Straßen, Wegen und Plätzen der Gemeinde Hohenlockstedt (Straßenbaubeitragssatzung)
Die BfH-Fraktion hatte den Antrag gestellt, zum Thema „Erhebung von Straßenbaubeiträgen“ eine öffentliche Informationsveranstaltung und eine sich anschließende Einwohnerbefragung durchzuführen. Dieser Antrag war im Finanzausschuss mit 6 Ja-Stimmen (BfH und SPD) bei 3 Nein-Stimmen (CDU) befürwortet worden. Der stellvertretende Vorsitzende des Finanzausschusses Dieter Thara gab hierzu einige Erläuterungen. Diesen schlossen sich Redebeiträge von Carsten Fürst (BfH), Jürgen Klein (SPD) und Udo Bujack (CDU) an. Ergebnis der Erörterung war letztlich, dass alle Fraktionen mit der Durchführung einer Informationsveranstaltung einverstanden sind, die Notwendigkeit einer anschließenden Einwohnerbefragung jedoch nicht von allen befürwortet wird. Insofern endete die Diskussion über den BfH-Antrag mit 9 Ja-Stimmen und 5 Nein-Stimmen.
TOP 16 - Straßensanierung Kolberger Straße, Küstriner Straße und Kleine Kolberger Straße
Der Bauausschuss hatte in seiner Sitzung am 22.07.2025 einstimmig folgende Empfehlung ausgesprochen: „Der die Küstriner Straße und die Kolberger Straße betreffende B-Plan Nr. 12 (in Kraft getreten im Juli 2010) wird überarbeitet, um veränderten Anforderungen zu genügen, Anliegerbegehren zu berücksichtigen, den Geltungsbereich ggf. erweitern zu können sowie die erkannten Unwuchten des bestehenden B-Planes auszugleichen. Mit der Bearbeitung wird federführend der Arbeitskreis Bebauungspläne beauftragt.“ Hintergrund dieser Beschlussfassung war, dass es problematisch ist, diese Maßnahme zu realisieren, weil u. a. ein Teilbereich im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes liegt und man somit an die Festsetzungen dieses Bebauungsplanes gebunden ist, ein anderer Teilbereich aber außerhalb eines Bebauungsplanes liegt und die Gemeinde hier bei der Frage der Gestaltung völlig frei ist. Um hier eine Gleichbehandlung der Anlieger herbeizuführen, schien es sinnvoll zu sein, im Rahmen einer Bebauungsplanänderung nicht nur bestimmte Festsetzungen (u. a. Straßenprofile) zu ändern, sondern auch den Geltungsbereich zu erweitern. Negative Folgen einer Bebauungsplanänderung sind, dass diese mit Kosten verbunden ist (ca. 10.000,00 €) und eine zeitliche Verzögerung bei der Umsetzung der Maßnahme um mindestens ein Jahr eintritt, was wiederum aufgrund der Preissteigerung höhere Kosten bedeutet. Positiv zu sehen ist, dass neben der Gleichbehandlung der Anlieger auch eine Reduzierung der zu bearbeitenden Flächen (Straßenprofile) vorgenommen werden kann, was wiederum zu Kosteneinsparungen führt. Neben der Empfehlung des Bauausschusses gab es aber auch einen von der BfH-Fraktion vorgelegten Kompromissvorschlag. Danach soll zunächst ein Gespräch zwischen Vertretern des beauftragten Planungsbüros, der Fraktionen und Mitarbeitern der Verwaltung stattfinden, bei dem geklärt werden soll, wie groß der Spielraum des B-Planes Nr. 12 hinsichtlich der Anliegerwünsche ist. Dem Planungsbüro werden zur Vorbereitung auf dieses Gespräch alle Unterlagen, die die Gemeinde von den Anliegern erhalten hat, zur Auswertung übergeben. Auf diese Weise könnte eventuell eine Bebauungsplanänderung mit ihren negativen Auswirkungen vermieden werden. Da diesem Kompromissvorschlag einstimmig zugestimmt wurde, erübrigte sich eine Abstimmung über die Empfehlung des Bauausschusses.
TOP 17 - Resolution zum Erhalt des Wertstoffhofes Hohenlockstedt
Der Kreis Steinburg hatte ein Gutachten zum Betrieb der Wertstoffhöfe in Auftrag gegeben, aus welchem hervorgeht, dass der USN-Standort in Hohenlockstedt (Hungriger Wolf) möglicherweise geschlossen werden könnte. Hierüber soll der Kreistag in seiner Sitzung am 29.09.2025 entscheiden. Um die Schließung zu verhindern, hat die Gemeindevertretung einstimmig eine Resolution beschlossen, mit der die Gemeinde den Kreistag auffordert,
a) den Erhalt des Wertstoffhofs Hohenlockstedt im Ausschreibungsverfahren zu prüfen und die Vorteile des Standortes bei der Entscheidung über die Standorte zu berücksichtigen,
b) eine nachhaltige und bürgernahe Entsorgungsinfrastruktur im gesamten Kreisgebiet sicherzustellen und
c) den Dialog mit den betroffenen Gemeinden fortzusetzen, um gemeinsam tragfähige Lösungen zu entwickeln.
TOP 18 - Verschiedenes
Es erfolgten keine Wortmeldungen.
TOP 19 - Einwohnerfragestunde Teil 2
a) Ein Einwohner nahm Bezug auf die Diskussion über die Straßenbaubeitragssatzung und fragte nach, ob bekannt sei, wie die Gemeinden, die diese Satzung aufgehoben haben, ihre Straßenbaumaßnahmen finanzieren. Diese Frage konnte keiner der Anwesenden beantworten.
b) Ein Einwohner (Gewerbetreibender) teilte mit, dass er seinen Betrieb erweitern möchte und wollte daher wissen, wann die Gemeinde wieder Gewerbeflächen bereitstellt. Ihm wurde mitgeteilt, dass der Bauausschuss in seiner Sitzung am 23.01.2025 (TOP 11) der Verwaltung diesbezüglich einen Prüfauftrag erteilt hätte. In der Bauausschusssitzung am 18.06.2025 wurde nach dem Sachstand gefragt, ein Ergebnis liegt zurzeit aber noch nicht vor.
TOP 20 - Sachspende eines Fensters für den Kiosk an der Lohmühle
TOP 21 - Niederschlagung einer Forderung
TOP 22 - Bestellung eines gemeindlichen Geschäftsführers für die Flugplatz Hungriger Wolf GmbH
Die Punkte 20 bis 22 wurden nichtöffentlich behandelt, insofern darf hierüber nicht berichtet werden.
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