Am 30.06.2026 fand in der Gaststätte „Zur Dorfschmiede“ eine Sitzung der Gemeindevertretung Hohenlockstedt statt. Nach der Begrüßung der Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter und der vierundzwanzig erschienenen Einwohnerinnen und Einwohner durch Bürgermeister Wolfgang Wein (CDU) wurde folgende Tagesordnung abgehandelt:
TOP 1 - Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Bürgermeister Wein eröffnete die Sitzung und stellte aufgrund der Anwesenheit aller neunzehn Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter die Beschlussfähigkeit fest.
TOP 2 - Bekanntgabe von in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüssen
Bürgermeister Wein gab bekannt, dass die Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 20.05.2026 im nichtöffentlichen Teil Beschlüsse gefasst hatte zu
- einem früheren Kaufvertrag,
- dem Erwerb eines Grundstücks und
- der Beteiligung an der Flugplatz Hungriger Wolf GmbH.
TOP 3 - Anträge zur Tagesordnung
Einwände gegen die Tagesordnung wurden nicht erhoben. Der Vorsitzende der BfH-Fraktion, Carsten Fürst, stellte den Antrag, den Punkt 9 „Durchführung einer Einwohnerbefragung“ von der Tagesordnung abzusetzen, da in der letzten Gemeindevertretersitzung in dieser Angelegenheit bereits ein Beschluss gefasst worden sei. Bürgermeister Wein hielt dem entgegen, dass CDU und SPD beantragt hätten, diese Angelegenheit nochmals zu beraten. Sie stünde daher wieder auf der Tagesordnung, was nach Auskunft der Verwaltung rechtlich zulässig sei. Die Abstimmung über den Absetzungsantrag ergab 8 Ja-Stimmen und 11 Nein-Stimmen; damit war der Antrag abgelehnt. Einstimmig wurde sodann beschlossen, alle Punkte öffentlich zu behandeln.
TOP 4 - Einwohnerfragestunde Teil 1
a) Ein Einwohner teilte mit, dass er festgestellt habe, dass die Schleswig-Holstein Netz AG im Lohmühlenweg einen Knickbereich „abgeholzt“ und dort einen Trafo aufgestellt hat. Bürgermeister Wein ist dies bekannt, er geht aber davon aus, dass es hierfür eine Genehmigung seitens der Unteren Naturschutzbehörde gibt.
b) Ein anderer Einwohner nahm Bezug auf den TOP 8 „Lohmühlenkonzept“ und regte an, noch keinen Beschluss hierüber zu fassen, sondern den vom Arbeitskreis „Lohmühle“ erarbeiteten Entwurf lediglich als „Arbeitspapier“ anzusehen. Dies sei aus seiner Sicht ratsam und sinnvoll, weil es in diesem Bereich noch mehrere zu lösende Probleme (z. B. Wohnmobilstellplatz) gäbe.
TOP 5 - Beschlussfassung über evtl. Einwendungen gegen das Protokoll Nr. 2/2026
Es wurden keine Einwände erhoben.
TOP 6 - Mitteilungen des Bürgermeisters
Bürgermeister Wein teilte Folgendes mit:
a) Im nächsten Jahr wird die Gemeinde Hohenlockstedt 100 Jahre alt. Es sind Feierlichkeiten vorgesehen, Vorschläge hierfür können noch eingereicht werden.
b) Die Sanierung der Kieler Straße geht voran. Man kann davon ausgehen, dass die Maßnahme noch in diesem Jahr abgeschlossen wird.
c) Die Schleswig-Holstein Netz AG wird in den Sommerferien in diversen Straßen Erdarbeiten durchführen.
d) Am 06.06.2026 feierte die Ortswehr Lockstedter Lager im Rahmen eines „Tags der offenen Tür“ ihr 125jähriges Jubiläum. Die Veranstaltung fand sehr großen Anklang.
e) Am 20.06.2026 fand in Hohenlockstedt der Christopher-Street-Day statt. Auch diese Veranstaltung war äußerst gelungen.
f) Blitzeinschläge während des Gewitters in der Nacht vom 27. auf den 28.06.2026 haben im Gemeindegebiet insgesamt 46 Straßenlaternen außer Funktion gesetzt.
g) Ab dem 01.07.2026 gibt es in der Amtsverwaltung keinen Leitenden Verwaltungsbeamten mehr, sondern einen Amtsdirektor (Ronny Zeller). Neuer Amtsvorsteher ab diesem Tag ist Carsten Fürst.
h) Die nächste Gemeindevertretersitzung findet am 01.10.2026 statt.
TOP 7 - Anfragen der Gemeindevertreter/innen
Schriftliche Anfragen lagen nicht vor. Gemeindevertreter Jürgen Klein (SPD) nahm Bezug auf die zahlreichen Baumaßnahmen, die derzeit in Hohenlockstedt durchgeführt werden, und fragte nach, ob es nicht möglich sei, diese zeitlich zu koordinieren. Bürgermeister Wein wies diesbezüglich darauf hin, dass mehrere Maßnahmen von verschiedenen Auftraggebern durchgeführt werden, die alle ihren eigenen Ablaufplan haben.
TOP 8 - Lohmühlenkonzept
Der Vorsitzende des Ausschusses für Jugend, Sport und Soziales, Marc Hintze (SPD), erläuterte zunächst die Gründe, die Anlass für die Erstellung eines Konzeptes waren. Vieles war ungeregelt, mehrmals musste die Polizei vor Ort erscheinen und die Situation war phasenweise so schlimm, dass ein Ordnungsdienst beauftragt werden musste, nach dem Rechten zu sehen. Es fehlte aber sowohl für die Polizei als auch für den Ordnungsdienst eine rechtliche Handlungsgrundlage. Diese gibt es nunmehr mit diesem Konzept. Marc Hintze wies des Weiteren darauf hin, dass das Konzept regelmäßig fortgeschrieben wird und dass zahlreiche hierin beschriebene Maßnahmen bereits umgesetzt wurden. Dem Konzeptentwurf wurde letztlich einstimmig zugestimmt.
TOP 9 - Durchführung einer konsultativen Einwohnerbefragung nach § 16 c Abs. 3 GO zur Finanzierung des Ausbaus von Gemeindestraßen
Bürgermeister Wein wies darauf hin, dass es hier um die Aufhebung des Beschlusses der Gemeindevertretung vom 12.03.2026 geht. Es soll folglich keine schriftliche Befragung durchgeführt werden, gleichwohl bleibt es aber dabei, dass im September eine Informationsveranstaltung zu diesem Thema stattfinden wird. Nachdem Carsten Fürst (BfH), Jürgen Klein und Tobias Soyka (beide SPD) ihre Sichtweise zu der Befragung dargelegt hatten, wurde mit 11 Ja-Stimmen bei 8 Nein-Stimmen beschlossen, den Beschluss vom 12.03.2026 aufzuheben. Eine Einwohnerbefragung erfolgt somit nicht.
TOP 10 - 1. Änderung der Satzung über die Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer der Gemeinde Hohenlockstedt
Im Rahmen der Grundsteuerreform zum 01.01.2025 hatte das Land Schleswig-Holstein im Rahmen eines sog. Transparenzregisters der Gemeinde Hohenlockstedt empfohlen, den Hebesatz für die Grundsteuer A auf 335 % und den für die Grundsteuer B auf 570 % festzusetzen. Ziel war das Erreichen einer „Aufkommensneutralität“, d. h. das Gesamtgrundsteueraufkommen der Gemeinde sollte von der Reform unberührt bleiben. Die Einnahmen 2025 sollten insofern in etwa den Einnahmen 2024 entsprechen. Die Einnahmen 2024 beliefen sich bei der Grundsteuer A auf 58.690,50 € und bei der Grundsteuer B auf 1.014.111,21 €, insgesamt also 1.072.801,71 €. Die Einnahmen 2025 beliefen sich bei der Grundsteuer A auf 44.198,09 € und bei der Grundsteuer B auf 937.417,11 €, insgesamt also 981.615,20 €. Gegenüber 2024 waren also Mindereinnahmen in Höhe von insgesamt 91.186,51 € zu verzeichnen. Da dies ausgeglichen werden musste, wurde einstimmig beschlossen, den Hebesatz für die Grundsteuer A von 335 % auf 350 % und den für die Grundsteuer B von 570 % auf 590 % anzuheben. Gleichzeitig wurde der Hebesatz für die Gewerbesteuer, der sich seit 2019 auf 365 % belief, auf 375 % angehoben.
TOP 11 - Einführung einer hauptamtlichen Bürgermeisterin/eines hauptamtlichen Bürgermeisters in der Gemeinde Hohenlockstedt
Mit diesem Thema befassen sich mehrere gemeindliche Gremien seit dem Jahr 2021, jetzt wurde endlich ein zufriedenstellender Abschluss erreicht. Einstimmig wurde beschlossen, dass die Bürgermeisterstelle in der Gemeinde Hohenlockstedt ab dem 01.10.2027 wieder (bis 31.12.2007 war dies der Fall) hauptamtlich besetzt wird. Die Wahlzeit beträgt sechs Jahre. Der Bürgermeister/Die Bürgermeisterin wird von den Einwohnerinnen und Einwohnern gewählt; die Wahl findet am 18.04.2027 zusammen mit der Landtagswahl statt.
TOP 12 - Errichtung eines Ausgleichsknicks auf dem Flurstück 10, Flur 8, Gemarkung Springhoe
Um den Bestandsschutz des im B-Plan Nr. 13 festgesetzten Knicks aufheben zu können, soll im Einvernehmen mit der Unteren Naturschutzbehörde ein Ausgleichsknick in einer Länge von 292 m errichtet werden. Unter der Voraussetzung, dass die hierdurch entstehenden Kosten von den Eigentümern der betroffenen Grundstücke (B-Plan Nr. 13) übernommen werden, stimmte die Gemeindevertretung dieser Maßnahme bei einer Enthaltung zu.
TOP 13 - Ausbau Küstriner Straße, Kolberger Straße und Kleine Kolberger Straße
Der Vorsitzende des Bauausschusses, Frank Ritter, stellte die Ausbauplanung (Bauprogramm) vor. Er führte dabei aus, dass die „4-K-Sanierung“ in den Grenzen des B-Plans Nr. 12 wie folgt umgesetzt wird:
1. Einer Änderung des Bebauungsplans Nr. 12 bedarf es nicht.
2. Die unveränderbaren Vorgaben des B-Plans Nr. 12 werden erfüllt (a) und die Anregungen der Anliegerschaft werden berücksichtigt, soweit der B-Plan 12 hierfür den erforderlichen Spielraum bietet (b). Das bedeutet, dass
a) der Straßenausbau verkehrsberuhigt erfolgen muss. Separate Fußwege (z. B. Hochborde) werden nicht erstellt. Das Parken im öffentlichen Verkehrsraum ist nur auf ausgewiesenen Flächen zuzulassen (z. B. auf Parkstreifen oder in farblich abweichend markierten Flächen auf der Fahrbahn) und
b) die Fahrbahnbreite abweichend von den bisherigen Planungen und ungeachtet der tatsächlich zur Verfügung stehenden möglichen Baufläche auf das verkehrsrechtlich unabdingbare Mindestmaß von 5,50 m reduziert wird. Dort, wo Parkflächen markiert sein werden, verbleiben 4,00 m Fahrbahnbreite für den Begegnungsverkehr.
3. Die Oberflächenentwässerung erfolgt in Form einer fahrbahnmittigen Ablaufrinne.
4. Die Fahrbahndecke wird in grauem Betonpflaster hergestellt (großformatige Steine, Verlegung im sog. Fischgrätmuster). Parkflächen werden in einem deutlich unterscheidbaren anderen Grauton gepflastert.
5. Die Grundstücksanschlüsse (Zufahrten) werden ebenengleich hergestellt.
6. Die durch eine reduzierte Pflasterungsfläche entstehenden Randbereiche (d. h. die Streifen zwischen der Fahrbahn und den einzelnen Anliegergrundstücken) werden als Rasenflächen gestaltet. An den Übergängen wird ein flaches Hochbord gesetzt. Diese Rasenanpflanzungen sind keine Parkplätze. Die Zuständigkeit zur Pflege der Seitenstreifen ist in der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Hohenlockstedt geregelt.
7. Für die an der Einmündung Kolberger Straße/Küstriner Straße befindliche Bauminsel wird ein Baumgutachten in Auftrag gegeben. Geprüft werden soll, ob der Einzelbaum entnommen werden kann bzw. darf. Eine zusätzliche Pflasterung des Straßenraums bei etwaiger Entfernung der Bauminsel wird nicht erfolgen. Das Planungsbüro ISP prüft vorab grünplanerische Möglichkeiten, z. B. eine Veränderung des Einmündungsbereichs durch Anlage einer Ausgleichsgrünfläche.
8. Der Sachbearbeiter zur Feststellung von Gebäudeschäden beim Kreis Steinburg wird vor Beginn der Baumaßnahmen eine Beweissicherung zum Zustand der Gebäude durchführen.
Diesem Bauprogramm stimmte die Gemeindevertretung einstimmig zu.
TOP 14 - Ausbau Lohmühlenweg
Auch zu diesem Punkt stellte der Vorsitzende des Bauausschusses die Ausbauplanung vor. Die Sanierung soll wie folgt umgesetzt werden:
1. Die Baumaßnahme erfolgt zwischen der Einmündung vom Schäferweg bis zum Ende der geschlossenen Ortschaft (Verkehrszeichen 310/311). Von den bisherigen Planungen einer Sanierung bis zum Parkplatz des Lohmühlenteichs wird Abstand genommen.
2. Die Straße wird in grauem Betonpflaster gedeckt (großformatige Steine, Verlegung im sog. Fischgrätmuster). An den Einmündungen zum Buchenweg und zum Ahornring (= Zufahrten zum Wohnquartier „Alexanderkoppel“) erfolgt ebenengleich eine Pflasterung in abweichender Farbgebung (Hervorhebung der besonderen Verkehrsanforderung „Rechts vor Links“).
3. Die Fahrbahnbreite beträgt 5,50 m. Das Parken auf der Fahrbahn wird beidseitig zugelassen. Zusätzliche Parkstreifen werden nicht gebaut.
4. Auf beiden Seiten werden Gehwege als Hochborde erstellt, der Gehweg auf der Nordseite in einer Breite von 1,80 m, der Gehweg auf der Südseite in einer Breite von 1,00 m.
5. Der Sachbearbeiter zur Feststellung von Gebäudeschäden beim Kreis Steinburg wird vor Beginn der Baumaßnahmen eine Beweissicherung zum Zustand der Gebäude durchführen.
Auch diesem Bauprogramm stimmte die Gemeindevertretung einstimmig zu.
TOP 15 - Verschiedenes
a) Bürgermeister Wein teilte mit, dass im Rahmen der Umwandlung der ehrenamtlichen Bürgermeisterstelle in eine hauptamtliche ein Gemeindewahlausschuss zu bilden sei.
b) Carsten Fürst teilte in seiner Funktion als Amtsvorsteher mit, dass die Leiterin des Gemeindebüros zur Beamtin auf Lebenszeit ernannt und zur Amtsoberinspektorin befördert worden sei. Weiterhin wurden Zuständigkeiten innerhalb der Amtsverwaltung neu festgelegt. So sei ab sofort Frau Andrea Franke zuständig für Haushaltsangelegenheiten, die die Gemeinde Hohenlockstedt betreffen.
c) Gemeindevertreter Klauspeter Damerau sprach die Versorgung der Umlandgemeinden mit Trinkwasser an. In einigen Gemeinden gibt es noch Brunnen, die demnächst kostenintensiv an den neuesten Stand der Technik angepasst werden müssen. Vor diesem Hintergrund sei es vielleicht sinnvoll, dass die Gemeinde Hohenlockstedt diese Umlandgemeinden mit Trinkwasser versorgt. Man sollte entsprechende Gespräche führen.
TOP 16 - Einwohnerfragestunde Teil 2
a) Ein Einwohner sprach erneut das Lohmühlenkonzept an und meinte, dass dies auf „schwachen Füßen“ stehen würde. In diesem Zusammenhang wurde auch die Frage aufgeworfen, wer kontrollieren würde, wie lange Wohnmobile auf dem Parkplatz stehen.
b) Ein anderer Einwohner teilte mit, dass es für den Kiosk an der Lohmühle ein neues Konzept gäbe.
c) Ein weiterer Einwohner wollte von der CDU-Fraktion und der SPD-Fraktion wissen, warum diese gegen eine Einwohnerbefragung seien. Die beiden Fraktionsvorsitzenden (Udo Bujack/CDU und Jürgen Klein/SPD) nahmen hierzu Stellung, worauf der Fragesteller zum Ausdruck brachte, dass er nunmehr diese Haltung nachvollziehen könne.
d) Eine Einwohnerin wies darauf hin, dass sie im Gemeindegebiet zahlreiche rechtsradikale Aufkleber gesehen hätte. Diese sollten umgehend entfernt werden.

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