Sitzung des Bauausschusses am 24.03.2026

26.03.2026

Am 24.03.2026 fand in der Mensa der Wilhelm-Käber-Schule vor neunundzwanzig Zuhörerinnen und Zuhörern eine Sitzung des Ausschusses für Bauwesen, Verkehr und Infrastruktur statt. Nach der Begrüßung der Anwesenden durch den Vorsitzenden Frank Ritter (CDU) wurde folgende Tagesordnung abgehandelt:

TOP 1 - Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Ausschussvorsitzender Frank Ritter eröffnete die Sitzung und stellte die Ordnungsmäßigkeit der Einladung und aufgrund der Anwesenheit aller Ausschussmitglieder die Beschlussfähigkeit fest.

TOP 2 - Anträge zur Tagesordnung
Einwendungen gegen die Tagesordnung wurden nicht erhoben; Anträge wurden nicht gestellt. Alle Tagesordnungspunkte werden öffentlich behandelt.

TOP 3 - Einwohnerfragestunde Teil 1
Ein Einwohner nahm Bezug auf das Protokoll der letzten Sitzung und machte länger andauernde Ausführungen zu Inhalten, die aus seiner Sicht so von ihm nicht gesagt worden seien. Im Übrigen beanstandete er zum wiederholten Male, dass er auf seine vielen vor Monaten gestellten Fragen von der Verwaltung noch keine Antworten bekommen habe.

TOP 4 - Beschlussfassung über evtl. Einwendungen gegen das Protokoll der Sitzung vom 25.02.2026
Es wurden keine Einwendungen erhoben. Herr Damerau wies lediglich darauf hin, dass sein Name mehrfach falsch geschrieben worden sei.

TOP 5 - Mitteilungen des Vorsitzenden
Der Vorsitzende teilte mit:
a) Für den Kreuzungsbereich Kieler Straße/Hermann-Löns-Straße/Ridderser Weg hatte die Gemeinde den Wunsch geäußert, dass dort auf Höhe des Wasserturms eine Querungshilfe angebracht wird. Dies wurde jedoch nunmehr von der Verkehrsaufsicht des Kreises Steinburg und dem Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr abgelehnt.
b) Am 08.04.2026 findet in Hohenlockstedt eine Verkehrsschau statt. Dabei soll auch über eine Geschwindigkeitsreduzierung in verschiedenen Bereichen (u. a. Bücken) gesprochen werden.
Der Leiter des Bauhofs teilte mit, dass an der Lohmühle neun Bäume von einem Pilz befallen sind und innerhalb von zwei Monaten gefällt werden müssen. Dies wiederum hat zur Folge, dass die am Teich stehenden Eichen beschnitten werden müssen. Da im Rahmen dieser Aktion noch einige Punkte zu klären sind, wurde die Angelegenheit zuständigkeitshalber an den Umweltausschuss verwiesen. 

TOP 6 - Anfragen der Ausschussmitglieder
Schriftliche Anfragen lagen nicht vor. Es erfolgten ebenfalls keine Wortmeldungen.

TOP 7 - Straßensanierungen im Gemeindegebiet
Der Ausschussvorsitzende Frank Ritter erläuterte den Sachstand zu den geplanten Straßenbaumaßnahmen 4-K-Straßen (Küstriner Straße, Kolberger Straße und Kleine Kolberger Straße) und Lohmühlenweg. Um nach zahlreichen Kontakten mit den Anliegern (die Planungen für beide Maßnahmen laufen seit Dezember 2020) endlich zu einem Ergebnis zu kommen, hat am 18.02.2026 ein Gespräch zwischen Verwaltung, Planungsbüro und Fraktionen und am 09.03.2026 ein nochmaliges Gespräch mit einer Abordnung der Anlieger der 4-K-Straßen stattgefunden. Auf dieser Grundlage wurden nunmehr einstimmig folgende Empfehlungen an die Gemeindevertretung ausgesprochen:

4-K-Straßen
Zur Straßensanierung im Gebiet Küstriner Straße, Kolberger Straße und Kleine Kolberger Straße (kurz: 4-K) empfiehlt der Ausschuss für Bauwesen, Verkehr und Infrastruktur der Gemeindevertretung zu beschließen:

Die 4-K-Sanierung wird in den Grenzen des B-Plans 12 bzw. den zusätzlichen Sanierungsflächen (hier: Kleine Kolberger Straße und Sackgasse der Küstriner Straße - siehe bereits vorhandene und aktuell anzupassende Planzeichnung) wie folgt umgesetzt:
1. Einer Änderung des Bebauungsplans 12 bedarf es nicht.
2. Die unveränderbaren Vorgaben des B-Plans 12 werden erfüllt (a) und die Anregungen der Anliegerschaft werden berücksichtigt, soweit der B-Plan 12 hierfür den erforderlichen Spielraum bietet (b). Das bedeutet, dass
a) der Straßenausbau verkehrsberuhigt erfolgen muss. Separate Fußwege (z. B. Hochborde) werden nicht erstellt. Das Parken im öffentlichen Verkehrsraum ist nur auf ausgewiesenen Flächen zuzulassen (z. B. auf Parkstreifen oder in farblich abweichend markierten Flächen auf der Fahrbahn) und
b) die Fahrbahnbreite abweichend von den bisherigen Planungen und ungeachtet der tatsächlich zur Verfügung stehenden möglichen Baufläche auf das verkehrsrechtlich unabdingbare Mindestmaß von 5,50 m reduziert wird. Dort, wo Parkflächen markiert sein werden, verbleiben 4,00 m Fahrbahnbreite für den Begegnungsverkehr.
3. Die Oberflächenentwässerung erfolgt in Form einer fahrbahnmittigen Ablaufrinne.
4. Die Fahrbahndecke wird in grauem Betonpflaster hergestellt (großformatige Steine, Verlegung im sog. Fischgrätmuster). Parkflächen werden in einem deutlich unterscheidbaren anderen Grauton gepflastert.
5. Die Grundstücksanschlüsse (Zufahrten) werden ebenengleich hergestellt.
6. Die durch eine reduzierte Pflasterungsfläche entstehenden Randbereiche (d. h. die Streifen zwischen der Fahrbahn und den einzelnen Anliegergrundstücken) werden als Rasenflächen gestaltet. An den Übergängen wird ein flaches Hochbord gesetzt. Diese Rasenanpflanzungen sind keine Parkplätze. Die Zuständigkeit zur Pflege der Seitenstreifen ist in der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Hohenlockstedt geregelt.
7. Für die an der Einmündung Kolberger Straße/Küstriner Straße befindliche Bauminsel wird ein Baumgutachten in Auftrag gegeben. Geprüft werden soll, ob der Einzelbaum entnommen werden kann bzw. darf. Eine zusätzliche Pflasterung des Straßenraums bei etwaiger Entfernung der Bauminsel wird nicht erfolgen. Das Planungsbüro ISP prüft vorab grünplanerische Möglichkeiten, z. B. eine Veränderung des Einmündungsbereichs durch Anlage einer Ausgleichsgrünfläche.
8. Der Sachbearbeiter zur Feststellung von Gebäudeschäden beim Kreis Steinburg wird vor Beginn der Baumaßnahmen eine Beweissicherung zum Zustand der Gebäude durchführen.

Lohmühlenweg
Zur Straßensanierung des Lohmühlenwegs empfiehlt der Ausschuss für Bauwesen, Verkehr und Infrastruktur der Gemeindevertretung zu beschließen:

Die Sanierung wird wie folgt umgesetzt:
1. Die Baumaßnahme erfolgt zwischen der Einmündung vom Schäferweg bis zum Ende der geschlossenen Ortschaft (Verkehrszeichen 310/311). Von den bisherigen Planungen einer Sanierung bis zum Parkplatz des Lohmühlenteichs wird Abstand genommen.
2. Die Straße wird in grauem Betonpflaster gedeckt (großformatige Steine, Verlegung im sog. Fischgrätmuster). An den Einmündungen zum Buchenweg und zum Ahornring (= Zufahrten zum Wohnquartier „Alexanderkoppel“) erfolgt ebenengleich eine Pflasterung in abweichender Farbgebung (Hervorhebung der besonderen Verkehrsanforderung „Rechts vor Links“).
3. Die Fahrbahnbreite beträgt 5,50 m. Das Parken auf der Fahrbahn wird beidseitig zugelassen. Zusätzliche Parkstreifen werden nicht gebaut.
4. Auf beiden Seiten werden Gehwege in Breite von 1,40 m als Hochborde erstellt.
5. Der Sachbearbeiter zur Feststellung von Gebäudeschäden beim Kreis Steinburg wird vor Beginn der Baumaßnahmen eine Beweissicherung zum Zustand der Gebäude durchführen.

TOP 8 - Informationen zur Sanierung des Sanitärgebäudes am Lohmühlenteich
Auf der Grundlage der seit Dezember 2025 vorliegenden Kostenschätzungen für eine Teilsanierung (ca. 525.000,00 € - nur Sommernutzung) und eine Vollsanierung (ca. 996.000,00 € - Ganzjahresnutzung) hatte am 03.03.2026 eine gemeinsame Sitzung Bauausschuss/Sozialausschuss stattgefunden. Nach eingehender Erörterung beider Varianten entschied sich die Mehrheit (CDU und BfH) der Anwesenden für eine Teilsanierung, die Vertreter der SPD votierten für eine Vollsanierung. Der Bauausschuss wurde beauftragt, das Sanierungsverfahren in dieser Richtung fortzuführen. Vor diesem Hintergrund wurde nunmehr beschlossen, vor der nächsten Sitzung des Bauausschusses am 06.05.2026 gemeinsam mit einem Vertreter des Planungsbüros eine Ortsbesichtigung durchzuführen, anschließend soll die Planung - insbesondere die Art der baulichen Gestaltung der Räume, die seinerzeit durch die DLRG genutzt wurden - konkretisiert werden.

TOP 9 - Gestaltung des Marktplatzes
Im Rahmen der Erstellung des Ortsentwicklungskonzeptes hatten Bürgerinnen und Bürger den Wunsch nach einer Umgestaltung des Marktplatzes geäußert. Der Personal- und Koordinierungsausschuss hatte dieses Handlungsfeld dem Bauausschuss zugewiesen, der nunmehr die Vorgehensweise festzulegen hatte. Nach kurzer Diskussion war man sich im Gremium einig, dass ein Arbeitskreis „Marktplatzgestaltung“ eingerichtet werden sollte, in dem jedoch nicht nur Mitglieder der Fraktionen, sondern auch Vertreter von Vereinen, Verbänden und Institutionen mitwirken sollen. Eine Anregung zur Gestaltung des Platzes kam sodann vom Seniorenbeauftragten Michael Hintze, der vorschlug, eine Vortragsstätte in Form einer kleinen Open-Air-Bühne zu errichten. Er zeigte hierzu einige Schaubilder. Man war sich im Gremium einig, dass die Vertiefung dieses Themas im Arbeitskreis erfolgen sollte.

TOP 10 - Verschiedenes
Der Ausschussvorsitzende teilte mit, dass die für den 29.04.2026 geplante Sitzung auf den 06.05.2026 verschoben wird.

TOP 11 - Einwohnerfragestunde Teil 2
Folgende Themen wurden angesprochen:
a) Eventuelle Einrichtung eines Halteverbotes im Kreuzungsbereich Schäferweg/Lohmühlenweg (wird im Rahmen der Verkehrsschau am 08.04.2026 erörtert)
b) Beweissicherung zum Zustand der Gebäude anlässlich der Straßenbaumaßnahme 4-K-Straßen (muss hierfür die Zustimmung der Grundstückseigentümer vorliegen?)
c) Regelungen der Straßenbaubeitragssatzung für Eckgrundstücke
d) Parkende Lastkraftwagen in Wohngebieten