Startschuss für den B-Plan Nr. 28 "Schäferweg" ist erfolgt

03.01.2026

Vor dem Hintergrund, dass sich die Gemeinde Hohenlockstedt weiterentwickeln will (und muss, da der Bedarf vorhanden ist), hatte die Gemeindevertretung bereits im Herbst 2020 einstimmig festgelegt, dass neue Wohnbauflächen vorrangig
a) östlich der Kieler Straße (Scheperkamp) und
b) westlich des Schäferwegs
ausgewiesen werden sollten.
Da die Fläche östlich der Kieler Straße zur Gemeinde Lohbarbek gehört, waren intensive und langwierige Verhandlungen mit Mitgliedern der Lohbarbeker Kommunalpolitik erforderlich. Diese hatten stattgefunden, doch statt der Suche nach einer für beide Seiten akzeptablen Lösung übersandte die Gemeinde Lohbarbek über das Amt Itzehoe-Land im Februar 2024 einen Katalog mit Fragen, die auch ein Hellseher nicht hätte beantworten können. Parallel hierzu wurden derart unrealistische Forderungen gestellt, so dass sich die Hohenlockstedter Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 04.07.2024 veranlasst sah, die Fragen - sofern überhaupt möglich - zu beantworten, gleichzeitig war man sich aber auch einig, weitere Kontakte zur Gemeinde Lohbarbek zunächst ruhen zu lassen.

Man konzentrierte sich in der Folgezeit auf die Alternative b). Diese Fläche westlich des Schäferwegs liegt im eigenen Gemeindegebiet. Nach der Darstellung im Flächennutzungsplan ist eine Wohnbebauung hier grundsätzlich möglich. Da sich die Fläche in Privatbesitz befindet, wurde Verbindung aufgenommen zum Grundstückseigentümer, der sich damit einverstanden erklärte, dass hier ein Wohngebiet direkt südlich der Alexanderkoppel entsteht.

Und mehr als fünf Jahre nach der ersten Idee war es dann soweit: In der Sitzung am 19.11.2025 erörterte der Bauausschuss das Vorhaben und sprach letztlich einstimmig folgende Empfehlung an die Gemeindevertretung aus:
a) Für das Gebiet nördlich der Rosenstraße, westlich des südlichen Teils des Schäferwegs, südlich der ehemaligen Bahntrasse und östlich der offenen Landschaft wird der Bebauungsplan Nr. 28 „Schäferweg“ aufgestellt.
b) Ziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Ausweisung eines allgemeinen Wohngebiets.
c) Die Erschließung soll über den Schäferweg erfolgen.
d) Ein Planungsbüro wird mit der Ausarbeitung
- des Planentwurfs,
- der Begründung,
- des Umweltberichtes und
- der zusammenfassenden Erklärung
beauftragt.
e) Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung soll schriftlich erfolgen.
f) Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung soll im Rahmen einer Informationsveranstaltung stattfinden. Bei dieser wird der Öffentlichkeit die Planung vorgestellt und anschließend Gelegenheit zur Äußerung gegeben.

Dieser Empfehlung hatte die Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 04.12.2025 einstimmig zugestimmt.

Im Haushalt 2025 wurden im Budget 3004 „Bauleitplanung“ 80.000,00 € für Wohnbauentwicklung bereitgestellt. Hiervon sind noch Restmittel vorhanden, die in das Jahr 2026 übertragen werden können. Insofern kann die Verwaltung dem Planungsbüro sofort den Auftrag zur Erarbeitung des Planentwurfs erteilen.

Da erfahrungsgemäß ein derartiges Bauleitplanverfahren ca. zwei Jahre dauert, kann davon ausgegangen werden, dass etwa Anfang 2028 mit der Errichtung erster Häuser begonnen werden kann.