Verkehrsregelnde Maßnahmen in Hohenlockstedt

02.08.2021

Am 28.07.2021 hatten wir auf unserer Homepage über die kürzlich stattgefundene Verkehrsschau berichtet und eine Darstellung der dabei beschlossenen Maßnahmen angekündigt. Dieser Ankündigung kommen wir hiermit nach. Folgende Maßnahmen sollen so schnell wie möglich durchgeführt werden:

1. 30 km/h-Begrenzung in der Breiten Straße zwischen Wilhelmstraße und Mittelstraße. Jeweils im Abstand von 150 m zum Haupteingang des Altenheims wird das Verkehrszeichen 274-30 (Tempo 30) mit den Zusatzzeichen 1012-52 (Altenheim) und 1001-30 (Länge der Verbotsstrecke) aufgestellt.

2. Die Mittelstraße wird in die 30 km/h-Zone Wilhelmstraße/Poststraße/Gartenstraße einbezogen. In der Einmündung zur Mittelstraße wird beidseitig das Verkehrszeichen 274.1-40 (Tempo 30) aufgestellt, die vorhandene Beschilderung wird der erweiterten Tempo 30-Zone angepasst und die überflüssige Beschilderung wird entfernt.

3. Der Gehweg an der Nordseite der Bahnhofstraße wird als gemeinsamer Geh- und Radweg ausgewiesen (Verkehrszeichen 239 „Gehweg“ mit dem Zusatzzeichen 1022-10 „Radfahrer frei“)

4. 30 km/h-Begrenzung im Schäferweg zwischen Bahnhofstraße und Breite Straße. Es wird das Verkehrszeichen 274.1-40 (Tempo 30) aufgestellt. Die vorhandene Beschilderung wird der erweiterten Tempo 30-Zone angepasst und die überflüssige Beschilderung wird entfernt.

5. Der Gehweg an der Westseite des Schäferwegs wird als gemeinsamer Geh- und Radweg zwischen Kieler Straße und Breite Straße ausgewiesen (Verkehrszeichen 239 „Gehweg“ mit dem Zusatzzeichen 1022-10 „Radfahrer frei“).

6. In der Deutsch-Ordens-Straße wird von der Breiten Straße kommend auf Höhe der Toreinfahrt zur Firma Kage Bau und vom Ridderser Weg kommend auf Höhe der Hausnummer 31 am Peitschenmast das Verkehrszeichen 136-10 (Schulweg) aufgestellt bzw. angebracht.

7. 30 km/h-Begrenzung in der Finnischen Allee zwischen Breite Straße und Birkenallee. Das fehlende Teilstück wird mit in die bereits vorhandene Tempo 30-Zone integriert. Hierzu wird an der Einmündung in die Finnische Allee aus der Breiten Straße kommend rechtsseitig das Verkehrszeichen 274.1-40 (Tempo 30) aufgestellt. Die vorhandene Beschilderung wird der erweiterten Tempo 30-Zone angepasst und die überflüssige Beschilderung wird entfernt.

8. Der Geh- und Radweg in der Breiten Straße wird neu mit dem Verkehrszeichen 239 (Gehweg) und dem Zusatzzeichen 1022-10 (Radfahrer frei) beschildert. Die Beschilderung an der Einmündung Mittelstraße wird auf Höhe des Stromkastens hinter der Fußgängerampel aufgestellt. Die Bordsteinkante an den Einmündungen wird für die Radfahrer abgesenkt.

9. An der Einmündung im Kreuzungsbereich Breite Straße und Finnische Allee wird die Radwegefurt in Blau markiert.

10. An den Einmündungen Gleiwitzer Straße und Lerchenweg zum Ridderser Weg wird jeweils das Zusatzzeichen 1000-32 (Radfahrer kreuzen) unter dem vorhandenen Verkehrszeichen 205 (Vorfahrt gewähren) angebracht.