Die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder haben sich mit der Bundeskanzlerin auf eine Fortführung der Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie verständigt. Mit diesem Newsletter wollen wir Sie kurz und knapp über das Wichtigste informieren.
Mit Erleichterung können wir feststellen, dass die im Dezember beschlossenen Beschränkungen wirken und die Infektionszahlen langsam zurückgehen. Auch die Belastung der Krankenhäuser und Intensivstationen sind auf noch immer hohem Niveau leicht rückläufig. Dennoch sind die Zahlen auch in Schleswig-Holstein noch zu hoch und wir stehen nach wie vor vor großen Herausforderungen.
Eine Herausforderung sind dabei die Mutationen des Corona-Virus, die auch in Deutschland nachgewiesen wurden. Wissenschaftliche Erkenntnisse deuten darauf hin, dass diese Mutationen deutlich infektiöser als das bisher bekannte Virus sind und damit über ein höheres Ansteckungspotential verfügen. Damit besteht das Risiko einer schwerwiegenden Verschärfung der pandemischen Lage. Deshalb erfordert das Vorsorgeprinzip, weitere Maßnahmen zur Bekämpfung des Virus zu ergreifen.
Deshalb gelten die bisherigen Beschlüsse von Bund und Ländern zunächst bis zum 14. Februar 2021 fort. Eine Arbeitsgruppe von Bund und Ländern auf Ebene des Chefs des Bundeskanzleramtes mit den Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien erarbeitet bis dahin einen Perspektivplan für eine sichere und gerechte Öffnungsstrategie.
Auch die bisherigen Kontaktbeschränkungen, wonach sich die Personen aus einem Haushalt nur mit einer weiteren Person treffen dürfen, gelten fort. Eine Sonderregelung gibt es dabei nun für Kleinstkinder. Kinder unter drei Jahren werden künftig mit ihrem jeweiligen Elternteil als Einheit betrachtet.
Eine weitere Änderung gibt es bei der Maskenpflicht. In öffentlichen Verkehrsmitteln sowie in Geschäften wird die Pflicht nun zum Tragen von medizinischen Masken konkretisiert. Damit soll eine normierte Schutzwirkung der Masken in diesen Bereichen sichergestellt werden. Medizinische Masken sind Masken der Standards KN95/N95, FFP2-Masken und auch sogenannte OP-Masken.
Schulen und Kindertagesstätten bleiben grundsätzlich geschlossen. Entsprechend dem bisherigen Vorgehen werden die KiTa-Gebühren den Eltern für die Zeit der Schließung erlassen. Gebühren für die betreute Grundschule werden erlassen, sofern die Betreuung nicht in Anspruch genommen wird.
Eine wichtige Maßnahme zur Eindämmung des Virus besteht auch darin, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dort, wo es möglich ist, im Homeoffice arbeiten. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird daher befristet bis zum 15. März 2021 eine Verordnung erlassen, wonach Beschäftigten überall dort, wo es möglich ist, das Arbeiten im Homeoffice ermöglicht werden muss. Dort, wo Präsenz am Arbeitsplatz weiter erforderlich ist, muss für Arbeitsbereiche auf engem Raum die Belegung der Räume reduziert oder bei fehlenden ausreichenden Abständen medizinische Masken vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt werden.
Die Verlängerung der Maßnahmen stellt Unternehmen und Beschäftigte vor weitere Herausforderungen, daher wird die Überbrückungshilfe III des Bundes verbessert, die Zugangsvoraussetzungen vereinfacht und die monatlichen Förderhöchstbeträge für Unternehmen und Soloselbstständige deutlich angehoben. Darüber hinaus werden auch die Abschlagszahlungen angehoben.
Die neuen Maßnahmen gelten in Schleswig-Holstein ab dem 25.01.2021. Da die Beschlüsse der vergangenen Konferenzen in Schleswig-Holstein sehr konkret umgesetzt wurden, ändert sich für uns im Land nun relativ wenig.
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